Rürup-Rente für Selbständige im Überblick
Gerade Selbständige müssen ihre Altersversorgung genauestens durchkalkulieren. Da diese Berufsgruppe in der Regel keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, bestehen auch keine Ansprüche auf eine staatliche Rente. Umso mehr müssen Rürup-Rente Beiträge durchkalkuliert werden und auf eine hohe Rendite hinweisen.
Bisher war es Selbständigen möglich, einfach eine private Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen und die dafür aufgewendeten Beiträge steuerlich als Sonderausgaben gelten zu machen. Nach neuester Gesetzgebung ist das nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Um die private Altersversorgung der Selbständigen aber dennoch zu fördern wurde die so genannte Rürup-Rente für Selbstständige eingeführt. Die Rürup-Rente (ihren Namen verdankt sie ihrem Erfinder, dem Wirtschaftsökonom Bert Rürup) ist eine Sonderform der privaten Altersvorsorge und wird auch als Basisrente bezeichnet. Sie erfüllt eine ganze Reihe gesetzlicher Anforderungen, unter anderem einen Verwertungsverzicht, der die Auszahlung des Vertrages vor Eintritt des Rentenalters verbietet und eine Klausel die Auszahlungen nur in Form einer monatlichen Rente möglich macht.
Sämtliche Vertragsklauseln der Rürup-Rente wurden ausschließlich mit dem Ziel eingeführt, den Vertragsbesitzer zu “zwingen” die Versicherung auch wirklich als Altersvorsorge und nicht für kurzfristigen Konsum zu nutzen.
Besteuerung der Rürup-Rente als positiver Effekt der neuen Rürup-Rente / Basisrente
Im Gegenzug für die Einschränkungen sind die Rürup-Rente Beiträge steuerbegünstigt, d.h. sie können anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Für das Jahr 2007 ist es z.B. möglich 64% der gezahlten Beiträge von der Steuer abzusetzen. Bis 2025 steigt dieser Satz jährlich um 2% an, 2025 sind dann 100% erreicht. Die Maximalmenge für die Einzahlung beträgt 20.000 Euro für ledige und 40.000 für verheiratete Menschen.
Im Gegenzug zu der Steuerfreiheit in der Sparphase gibt es eine Besteuerung der Rürup-Rente in der Rentenphase. Der steuerpflichtige Anteil der Rüruprente beträgt dabei in 2005 50% und erhöht sich bis 2020 um jährlich 2%. Nach 2020 geht es in 1% Schritten weiter bis 2040 100% der Rente versteuert werden müssen.
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