Spekulationsfrist Fonds

Deutsche Anleger unterliegen einer Reihe von Gesetzen, die sich mit der steuerlichen Komponente der Vermögensanlage beschäftigen, eine der für Anleger am leichtesten zu beachtende ist die Spekulationsfrist. Wer seine Anlage länger als 12 Monate hält, gilt nicht als spekulativer Investor und muss auf Gewinne keine Steuern entrichten.

Unter dem Eindruck der Börsenboomphase und dem daraus entstandenen Schaden für viele Anleger wurde die Spekulationsfrist eingeführt. Damit sollen kurzfristige, rein auf Gewinnerzielung ausgerichtete Anlagebemühungen mit einer zusätzlichen Steuer belegt werden, Anleger, die eine Anlage aus Vermögensbildungssicht betreiben und längerfristig investieren werden von dieser Steuer verschont.

Die Spekulationsfrist bei Fonds und anderen Wertpapiergeschäften beträgt 12 Monate, wer innerhalb der ersten 12 Monate nach Fondserwerb diesen mit Gewinn verkauft, muss für den Gewinn versteuern.Zur Vereinfachung für den Anleger sind alle Geldinstitute verpflichtet dem Anleger eine Übersicht der entstandenen Gewinne aus Wertpapiergeschäften zum Jahresende zur Verfügung zu stellen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle innerhalb der Spekulationsfrist erzielten Gewinne auch steuerlich erfasst werden können.

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