Beiträge zur Altersvorsorge in der Steuererklärung

Wer sich für eine private Altersvorsorge entschieden hat, kann die Beiträge hierfür in der Steuererklärung ansetzen. Die Altersvorsorge Beiträge in der Steuererklärung werden unter der Rubrik Vorsorgeaufwendungen erfasst. Die Absetzbarkeit hierzu wurde in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Die Vorsorgeaufwendungen reduzieren so den zu versteuernden Betrag, so dass nicht unerhebliche Steuervorteile generiert werden können. Mit der Riester Rente lassen sich hingegen einige Steuern sparen.

Grundsätzlich können Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Betrag von 20.000 Euro als Sonderausgaben angesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug ist aktuell jedoch noch nicht zu 100 Prozent möglich, sondern wird von Jahr zu Jahr weiter angehoben. Im Jahr 2011 sind dann bereits 72 Prozent steuerlich ansetzbar.

Die Besteuerung der Altersvorsorge

Während der Ansparphase erfolgt in der Regel keine Besteuerung der Altersvorsorge. Bei Rentenversicherungen sowie bei Fondssparplänen wird in dieser Zeit sogar auf die Erhebung der Abgeltungssteuer verzichtet. Diesem Steuerspareffekt steht allerdings die Besteuerung der Altersvorsorge im Rentenalter gegenüber. Seit Einführung des Altersvorsorgegesetztes im Jahr 2005 müssen Renteneinkünfte nämlich sukzessive besteuert werden. Der zu versteuernde Anteil der Rentenbezüge wird pro Jahr erhöht, erst im Jahr 2040 wird dann der volle Betrag versteuert.

Die Altersvorsorge Steuer richtet sich nach dem Eintritt ins Rentenalter

Die Höhe der Altersvorsorge Steuer ist aufgrund der schrittweisen Erhöhung der Versteuerung abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt ein Rentner ins Rentenalter eintritt. Wer beispielsweise bereits im Jahr 2005 Rente beantragt hat, muss lediglich 50 Prozent seiner Renten besteuern. Wer allerdings erst 2011 erstmalig Rente beantragt, muss 62 Prozent seiner Rentenleistung versteuern. Dieser Steuersatz gilt dann für die gesamte Zeit der Rentenbezugsdauer und ist unveränderlich.

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