Der Sonderausgabenabzug und die Sonderausgabenabzug Berechnung

Bürger in Deutschland, die sich für eine zusätzliche private Altersvorsorge entscheiden, werden hierbei staatlich unterstützt. Diese Unterstützung erfolgt beim Abschluss einer Riester-Renteund einer Rürup-Rente in Form einer Riester-Rente Zulage oder einer Rürup-Förderung. Staatliche Zulagen können beispielsweise beim Abschluss einer Riester-Rente genutzt werden, wo sowohl eine Grundzulage wie auch eine Kinderzulage ausgezahlt wird.

Deutlich interessanter ist vor allem für Bezieher höherer Einkommen der Sonderausgabenabzug. So ist es möglich, die Beiträge für die Riester- und die Rürup-Rente als Sonderausgaben anzusetzen und den Sonderausgabenabzug zu nutzen. Eine Sonderausgabenabzug Berechnung ist allerdings individuell und abhängig vom Einkommen.

Der Sonderausgabenabzug bei Riester

Wer sich für den Abschluss einer Riester-Rente entschieden hat, kann neben den Sonderausgabenabzug auch andere Riester-Rente Vorteile nutzen. Hierfür stellen die Versicherungsunternehmen oder die Banken, bei denen der zertifizierte Vertrag abgeschlossen wurde, einen Beleg über die jährlichen Einzahlungen aus. Diese Einzahlungen können dann in der privaten Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug bei Riester sorgt damit für eine sofortige Reduzierung des zu versteuernden Einkommens, so dass mitunter eine Steuerrückzahlung erreicht werden kann. Um die jeweiligen Vorteile zu ermitteln, muss eine Sonderausgabenabzug Berechnung durchgeführt werden, die sich nach dem jeweiligen Einkommen richtet.

Der maximale Riester Rente Sonderausgabenabzug

Der Riester Rente Sonderausgabenabzug ist auf derzeit 2.100 Euro pro Jahr begrenzt. Somit kann maximal dieser Betrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ein höherer Sonderausgabenabzug als bei Riester ist hingegen beim Abschluss einer Rürup-Rentemöglich. Hier können pro Jahr und Person bis zu 20.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.