Die Altersrente: Einkommen im Rentenalter

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland haben Anspruch aufAltersrente, sofern sie ein bestimmtes Lebensalter sowie die Mindestversicherungszeit erreicht haben. Mit der Altersrente ist es dann im Alter möglich, die täglichen Lebenshaltungskosten zu finanzieren und das Alter zu genießen.

Rente mit 67

Die Regelaltersrente wird nach aktueller Rechtssprechung erst ab Erreichen des 67. Lebensjahres gewährt. Für vor dem 01. Januar 1947 Geborene liegt die Regelaltersgrenze allerdings bei nur 65 Jahren. Diese wird nun schrittweise angehoben, so dass Menschen, die im Jahr 1947 geboren wurden, erst mit 65 Jahren und einen Monat Altersrente beantragen können, für im Jahr 1958 Geborene steigt die Regelaltersgrenze bereits auf 66 Jahren. Für alle Bürger, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, gilt dann die Altersrente ab 67 Jahren.

Die gesetzliche Altersrente ist die Rentenversicherung Altersrente

Die Rentenversicherung Altersrente kann also beantragt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört, dass die allgemein zu erfüllende Wartezeit von fünf Jahren abgelaufen sein muss. Diese Wartezeit für die gesetzliche Altersrente kann sowohl durch Beitragszeiten wie auch durch Ersatzzeiten gefüllt werden. Zudem ist es möglich, die gesetzliche Altersrente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu beantragen, dann jedoch müssen Abschläge auf die auszuzahlenden Rentenbeträge hingenommen werden.

Der Antrag auf Altersrente

Die Altersrente wird grundsätzlich nur auf Antrag geleistet. Sie wird ab dem Monat ausgezahlt, zu dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Allerdings muss der Antrag auf Altersrente spätestens drei Monate nach dem Monat, indem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt wurden, eingereicht werden. Wird der Antrag auf Altersrente verspätet gestellt, erfolgt die Auszahlung erst mit Beginn des Antragsmonats.

Die private Altersrente

Alternativ zur gesetzlichen Altersrente kann auch die private Altersrente gewählt werden. Hierbei handelt es sich um privatrechtliche Verträge, die das Rentenniveau anheben können. Vor allem Versicherte, die eine nur geringe gesetzliche Altersrente zu erwarten haben, können über die private Altersrente zusätzlich vorsorgen. Unser Tipp: Eine Riester-Rente auf Fondsbasis wie die DWS Riester Rente Premium ist eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Altersrente.

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