Riesterrente Nachteile- Riesterrente Förderung und Riesterrente Nachteile

Betrachtet man die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik, so kommt man hinsichtlich der finanziellen Versorgung im Alter schnell zu dem Schluss, dass ohne eigenes Zutun eine erhebliche Versorgungslücke klafft.
Von staatlicher Seite aus hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Privates Engagement hinsichtlich der Altersvorsorge wird gefördert und belohnt. Ein Beispiel dafür stellt die sogenannte Riester-Rente dar. Diese wurde vom ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester eingeführt und trägt deshalb diesen Namen. Weitere Informationen bietet die Riester-Rente Übersicht.

Einzahlungen in einen Riester Vertrag werden mit staatlichen Riester-Rente Zulagen oder Steuervorteilen belohnt. Vorraussetzung für diese Privilegien ist aber, dass mindestens vier Prozent des Bruttojahreseinkommens in einen Riester Vertrag gezahlt werden. So weit bietet diese Form der Altervorsorge einige Vorteile. Aber es gibt auch Riesterrente Nachteile.

Riester-Rente Nachteile: Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase

Einer davon ist in der nachgelagerten Besteuerung zu sehen. In der Auszahlphase des Vertrages werden sämtliche Zahlungen versteuert. Es unterliegen demnach auch die Einlagen der Einkommenssteuer. Des Weiteren ist anzumerken, dass in der Einzahlungsphase die Einlagen zwar von der Einkommenssteuer befreit sind, nicht aber von den Sozialabgaben. Das schmälert die steuerlichen Vorteile.

Ein weiterer Riesterrente Nachteil ist, dass zu Rentenbeginn nicht die Möglichkeit besteht, zwischen einer lebenslangen Rente und einer Einmalzahlung zu wählen. Vielmehr gibt es nur die Möglichkeit der Rente, was den Vertragsinhaber in seiner Flexibilität erheblich beeinträchtigt.

Für Personen, deren erster Wohnsitz nicht in Deutschland ist, ergibt sich noch eine Riester-Rente Nachteil: Wer nicht in Deutschland ansässig und damit voll steuerpflichtig ist, hat keinen Anspruch auf die Förderung. Letztlich sollte also genau abgewogen werden, ob ein Riester Vertrag wirklich die optimale Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt.

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