Riester Rente Zertifizierung als Sicherheit und Verbraucherschutz
Verbraucherschutz wird bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge durch die Riester Rente groß geschrieben. Die private Altersvorsorge der Riester Rente soll als zusätzlicher finanzieller Baustein in der Lebensplanung der Menschen in der Bundesrepublik eine wichtige Rolle spielen. Aus diesen Gründen überwacht der Staat seine staatlich geförderte Altervorsorge der Riester Rente und alle Anlageprodukte.
Der Staat legt hierbei strenge und überwachte Mindestanforderungen fest (Zertifizierungskriterien). Werden die Anlageprodukte anerkannt, werden sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert.
Besonders wichtig bei dem Abschluss eines Anlageproduktes ist die Überprüfung, ob das Produkt den Vermerk führt: “der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderfähig”.
Dieser Verweis belegt, dass das Anlageprodukt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzgebers entspricht. Anhand dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass nur sichere und geprüfte Anlageprodukte auf den Markt kommen können. Ein umfangreicher Verbraucherschutz ist durch die Riester Rente Zertifizierung sichergestellt. Die Qualität des Riester Angebots ist allerdings nicht Bestandteil der Zertifizierung.
Riester Rente – Überblick über die einzelnen Voraussetzungen der staatlichen Zertifizierung
Private Rentenversicherungen, Bankspar- und Investmentfondssparpläne müssen im Einzelnen folgende Bedingungen erfüllen, um als förderfähig im Sinne einer staatlichen Förderung anerkannt zu werden:
- Auszahlung der Zusatzrente erst ab dem 60. Lebensjahr
- Keine Auszahlung vor Beginn der Altersrente
- Altersvorsorgeverträge ab dem 01.01.2006 müssen geschlechtsneutral sein
- Zu Beginn der Auszahlphase müssen eingezahlte Beiträge und Zulagen garantiert sein
- Die Zusatzrente muss lebenslange Leistungen garantieren
- Die Abschlusskosten und die Vertriebskosten müssen über einen Zeitraum von mindestes 5 Jahren verteilt werden
- Der Anbieter muss den Anleger über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur der Geldanlage und das Risikopotential unterrichten
- Altersvorsorgeverträge und das darin angesparte Kapital sind nicht pfändbar und unterliegen nicht der Insolvenzmasse
Nur bei Einhaltung und Gewährleistung dieser Voraussetzungen kann ein Anlageprodukt ein Zertifikat erhalten. Dieses Zertifikat wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter strengen Prüfungen vergeben.