Riester-Rente Zulage – zusätzliche staatliche Förderung
Im Rahmen der staatlichen Förderung der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente sind zwei Komponenten der staatlichen Förderung zu unterscheiden: Auf der einen Seite die Auszahlung einer direkten Altersvorsorgezulage (Riester-Rente Zulage) und auf der anderen Seite die Gewährung eines zusätzlichen Sonderausgabenabzuges im Rahmen der individuellen Steuererklärung.
Die Riester-Rente Förderung und alle Vorteile im Überblick
Die Riester-Rente Förderung ist in aller Munde. Staatliche Riester-Rente Zulagen und steuerliche Vorteile sollen die staatlich geförderte Private Altersvorsorge in hohem Maße fördern.
Jeder Förderberechtigte erhält zunächst – nach einmaliger Einreichung des amtlichen Zulagenantrages- die Riester-Rente Zulage direkt auf seinen Altersvorsorgevertrag überwiesen, sofern er einen Vertrag mit einer Riester-Rente Zertifizierung abgeschlossen hat und die vorgeschriebenen (Mindest)Eigenbeiträge eingezahlt wurden.
Die Altersvorsorgezulagen erhöhen somit die Einzahlungen seitens des Riester-Sparers. Die Prüfung der Zulagenberechtigung erfolgt durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen.
Die staatlichen Zulagen der Riester-Rente im Überblick:
Die Grundzulage beträgt ab dem Kalenderjahr 2008 jährlich 154 EUR. Diese Grundzulage erhöht sich für jedes Kind, für das der zulagenberechtigte Sparer das Kindergeld erhält. Diese Kinderzulage, welche ab dem Kalenderjahr 185 EUR pro Kind beträgt, wird sogleich dem Riester-Rente Vertrag gutgeschrieben.
Die volle Riester-Rente Zulage wird nur gezahlt, wenn der Zulagenberechtigte einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die Mindesteigenbeiträge (zu leistende Eigenbeiträge abzüglich der staatlichen Zulage) wurden ab 2008 auf 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal auf 2100 EUR festgelegt.
Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer prüft das Finanzamt auf Antrag, ob ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug für die Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge für den Berechtigten günstiger ist. Ist dies der Fall, erhält der förderberechtigte Sparer die über die Zulage hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs. Diese Vergünstigung wird nicht zugunsten des Altersvorsorgevertrages geleistet, sondern geht dem Begünstigten direkt -in Form einer Steuerrückerstattung – zu.
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