Riester-Rente – Rürup-Rente – Der Rürup-Rente Vergleich mit der staatlich geförderten Riester-Rente
Sowohl die Riester- wie auch die Rürup-Rente dienen der privaten Altersvorsorge, denn die Leistungen der gesetzlichen Rente werden zur Haltung des Lebensstandards sicher nicht ausreichen. Staatlich gefördert machen Riester-Rente und Rürup-Rente steuerlich Sinn. Sowohl die Riester-Rente Beiträge, als auch die Rürup-Rente Beiträge können im Wege des Sonderausgabenabzugs steuerlich abgesetzt werden.
Die Riester-Rente ist in erster Linie für Arbeitnehmer und Bezieher von Kranken- sowie Arbeitslosengeld gedacht. Wer einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, erhält staatliche Zulagen. Diese setzen sich aus der Grundzulage pro Vertrag und der Kinderzulage, die für jedes kindergeldberechtigte bezahlt wird, zusammen. Voraussetzung für deren Erhalt ist jedoch ab 2008 ein jährlicher Beitrag von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens. Lediglich Menschen, die kein eigenes Einkommen beziehen, bezahlen nur einen Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Welche Anlageform für die Riester-Rente gewählt wird, liegt in der Entscheidung des Kunden. So können konservative Anlagen wie ein Banksparplan oder eine klassische Rentenversicherung ebenso genutzt werden wie eine fondsgebundenen Rentenversicherung oder ein Fondssparplan. Ab dem 60. Lebensjahr kann man dann eine Rente aus dem angesparten Kapital erhalten.
Die Rürup-Rente hingegen ist in erster Linie für Selbstständige und Freiberufler interessant. Prinzipiell kann sie aber von jedem Bürger in Deutschland genutzt werden, wenn er hier unbegrenzt rentenversicherungspflichtig ist. Für die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, werden keine Zulagen gezahlt. Auch kann sie lediglich als Rentenversicherung abgeschlossen werden, die in der Regel mit einem Garantiezins verzinst wird. Durch die Beteiligung an den von der Versicherung erwirtschafteten Überschüsse erhöht sich die durchschnittliche Rürup-Rente Rendite.
Rürup-Rente Beiträge und Riester-Rente Beiträge steuerlich absetzen und Steuervorteile nutzen
Die Zahlungen für beide Versorgungsarten können steuerlich geltend gemacht werden, und zwar als Sonderausgaben. Dies ist allerdings nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu bestimmten Obergrenzen möglich. Diese liegen bei der Riester-Rente ab 2008 bei 2.100 Euro pro Jahr, bei der Rürup-Rente hingegen sind bis zu 20.000 Euro pro Person absetzbar. Daher ist die Rürup-Rente für alle Menschen mit hohem Einkommen sinnvoll, denn so reduziert sich sofort das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast.
Weiterhin gleich ist bei beiden Arten, dass sie zu 100% Harz-IV geschützt sind. Das hierin investierte Kapital wird also nicht für die Berechnung herangezogen. Die Rürup-Rente ist zudem pfändungssicher und kann so auch im Insolvenzfall nicht angetastet werden.
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Beim Vergleich von Rürup-Renten sollten Sie nicht nur die in Aussicht gestellte Rente als Entscheidungskriterium wählen. Viele weitere Kriterien, wie z. B. die Flexibilität werden im Rürup-Rente-Vergleich berücksichtigt.
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