Riester-Rente Mindestbeitrag
Der Riester-Rente Mindestbeitrag beträgt ab dem Jahr 2008 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Wird der Mindestbeitrag nicht erreicht, wird die staatliche Zulage anteilig berechnet und nicht voll ausbezahlt. Verschaffen Sie sich einen Überblick anhand verschiedener Beispiele und erstellen Sie eine eigene Riester Rente Berechnung.
Die jährliche Eigenleistung ist jedoch geringer als der Riester-Rente Mindestbeitrag, denn dieser ist die Summe aus der Eigenleistung und der staatlichen Riester-Rente Zulagen. Um die Eigenleistung zu berechnen, muss also vom Riester-Rente Mindestbeitrag die staatliche Förderung abgezogen werden. Die Eigenleistung beträgt allerdings mindestens den so genannten Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro.
Je mehr Kinder vorhanden sind, desto höher ist die staatliche Riester Zulage und desto kleiner ist der Eigenanteil. Damit werden Familien mit vielen Kindern gefördert. Voraussetzung für die Kinderzzulage ist jedoch, dass für die Kinder im Jahr der Förderung mindestens für einen Monat Anspruch auf Kindergeld bestanden hat.
Riester-Rente Beispielrechnung:
Eine Familie mit drei Kindern hatte ein sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen von 50.000 Euro. Der Mindestbeitrag beträgt dann 2.000 Euro. Um den Eigenanteil zu bestimmen, muss zunächst die staatliche Förderung berechnet werden.
Diese setzt sich zusammen aus der Grundzulage für die Ehepartner (2 x 154 = 308 Euro) und der Kinderzulage (3 x 185 = 555 Euro), insgesamt sind das 863 Euro. Die Differenz zum Mindestbeitrag von 2.000 Euro ist der Eigenanteil, in diesem Beispiel 1.137 Euro jährlich, oder 94,75 Euro monatlich.
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