Riester- Rente Beiträge – Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile nutzen
Grundsätzlich gilt, dass jeder einen Vertrag für die Riester-Rente abschließen kann. Wer jedoch in den Genuss staatlicher Zulagen und Steuerfreibeträge gelangen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem können die Riester-Rente Beiträge steuermindernd geltend gemacht werden.
Wie jedoch gestalten sich die Riester- Rente Beiträge?
Wer einen bestimmten Teil seines monatlichen Einkommens in die freiwillige Altersvorsorge der Riester-Rente investiert, kann vom Staat mit so genannten Riester-Rente Zulagen rechnen. Dabei richtet sich die Höhe dieser Zulagen nach der jeweiligen Höhe der geleisteten Eigenbeträge. Wird der geforderte Mindestbeitrag eingezahlt, beteiligt sich der Staat mit der vollen Zulage. Wird dieser Mindestbeitrag nur zum Teil erbracht, zahlt auch der Staat nur einen anteiligen Betrag und die Riester-Rente Förderung kann nicht in vollem Umfang genutzt werden.
Bis zum Jahr 2008 wurde die erforderliche Gesamtsparleistung schrittweise auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens erhöht. Aber auch der Staat wird an einer schrittweisen Erhöhung beteiligt, sodass die Zulagen ebenfalls bis zum Jahre 2008 ansteigen. Somit setzt sich die private und freiwillige Altersvorsorge aus dem selber geleisteten Anteil und den staatlichen Zulagen zusammen. Zudem werden auch Grundzulagen wie auch sogenannte Kinderzulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt.
Will man die Förderung durch den Staat ausschöpfen, macht es Sinn, den vollen Sparbetrag einzuzahlen, um in den Genuss der Höchstzulagen zu gelangen. Riester- Rente Beiträge ermöglichen somit eine flexible Gestaltung der eigenen Altersvorsorge unter Mithilfe des Staates. Grundsätzlich beginnen die Leistungen mit dem Einsetzen der Altersrente. In Ausnahmefällen können Bezüge schon früher beantragt werden, wenn auch früher, beispielsweise ab Vollendung des 60. Lebensjahres, eine gesetzliche Rente gezahlt wird.
Jahr | (Mindest) Anteil des (Brutto)Vorjahreslohnes einschließlich der Zulagen | Grundzulage für Alleinstehende in € (Euro) (ohne Kinderzulage) | Zulage für jedes kindergeldberechtigtes Kind in € (Euro) |
ab 2008 | 4 % | 154,- | 185,- (300,- für ab 2008 Geborene) |
Jahr | (Mindest) Anteil des (Brutto)Vorjahreslohnes einschließlich der Zulagen | Zulage für Ehepaare, bei denen jeder Ehepartner einen eigenen Riester- Vertrag abgeschlossen hat in € (Euro) | Zulage für jedes kindergeldberechtigtes Kind in € (Euro) |
ab 2008 | 4 % | 308,- (jeweils 154,- pro Ehepartner) | 185,- (300,- für ab 2008 Geborene) |
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