Die Riester Rente – staatlich unterstützte Altersvorsorge

Die Riester Rente ist eine private Vorsorgeversicherung für den Altersruhestand des Versicherungsnehmers und bietet einige attraktive Vorteile. Um die private Altersvorsorge zu verstärken und zusätzliche Anreize zu schaffen gewährt der Gesetzgeber den förderberechtigten Personen staatliche Zulagen und steuerwerte Vorteile.

Verschaffen Sie sich einen Überblick anhand verschiedener Beispiele und erstellen Sie eine eigene Riester Rente Berechnung.

Riester-Rente – Zulagen und steuerliche Vorteile genießen

Staatliche Riester-Rente Zulagen und steuerliche Vorteile zusammen werden als Riester-Rente Förderung bezeichnet. Diese Zulagen und steuerwerten Vorteile werden für die versicherten Personen geleistet, sofern es sich um  Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Beamte, Wehr -und Zivildienstleistende oder eine andere gesetzlich pflichtversicherte Person der Rentenversicherung handelt.

Die jeweiligen Ehepartner der direkt förderberechtigten Versicherungsnehmer können ebenfalls die Grundzulage erhalten, ohne selbst zum Kreis der unmittelbar Förderberechtigten zu gehören. Man spricht in diesen Fällen von den so genannten Huckepack-Verträgen. Der Ehepartner muss in diesen Fällen einen eigenen Riester-Rente Vertrag abschließen.

Daneben kann für jedes Kind eine Kinderzulage beantragt werden. Sowohl die Grund- als auch die Kinderzulage wurden in der Vergangenheit stetig erhöht. Um die staatlichen Zuschüsse in ungekürzter Form erhalten zu können, muss der Versicherungsnehmer einen Eigenbeitrag leisten, der sich in seiner Höhe am zu versteuernden Vorjahreseinkommen orientiert.

Die steuerliche Behandlung der Riester-Rente: Was ist zu beachten?

Die Riester-Rente Beiträge können bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und vermindern so die Steuerbelastung der versicherten Person. Da es sich bei der Riester Rente um eine äußerst flexible Altersvorsorgeversicherung handelt, können die Riester-Beiträge jederzeit erhöht oder verringert werden.

Sollte es dem Versicherungsnehmer nicht mehr möglich sein die Beiträge aufzubringen, kann die Beitragszahlung auch für eine bestimmte Zeit eingestellt werden. Vorraussetzung ist nur, dass die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig informiert wird und dem Aussetzen der Riester-Beiträge zustimmt. In den meisten Fällen ist eine Aussetzung in den Vertragsbedingungen niedergelegt.

Mit Erreichen des 60. Lebensjahres kann die Auszahlung der Versicherungsleistung beantragt werden. Hierbei hat der Versicherungsnehmer ein sogenanntes Kapitalwahlrecht, d.h. dass er eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% beantragen kann und das restliche Kapital als monatliche Leibrente ausbezahlt bekommt, oder das gesamte Vermögen als Leibrente verrentet erhält.

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Die DWS Riester-Rente Premium ist ein neues Produkt der DWS Investment Gruppe. Eigene Sparleistung und staatliche Förderung kombiniert mit der DWS Rendite ergibt die neue und dynamische DWS Riester Rente Premium.