Die Besteuerung der Altersrente

Seit dem 01. Januar 2005 gilt in Deutschland das Alterseinkünftegesetz. Hiernach werden Altersrenten, die den geltenden Freibetrag in Höhe von 8004 Euro überschreiten, besteuert. Die Besteuerung erfolgt seit 2005 jedoch nicht in vollem Umfang, so dass heutige Rentner noch nicht so stark belastet werden. Es wurde eine Übergangszeit von 35 Jahren vereinbart, in denen die Besteuerung der Renten schrittweise angehoben wird. Betrug die Besteuerung im Jahr 2005 nur 50 Prozent, müssen im aktuellen Jahr 2011 bereits 62 Prozent versteuert werden.

Die Höhe der Altersrente Steuern

Die Altersrente Steuern, die bei der Versteuerung der Altersrente zur Anrechnung kommen, sind abhängig vom Jahr, in dem das erste Mal Rente bezogen wird. Ein Rentner A, der seinen Antrag auf Altersrente bereits im Jahr 2005 gestellt hat, kann 50 Prozent seiner Rente steuerfrei beziehen, so dass lediglich der hälftige Betrag zur Besteuerung der Altersrente herangezogen wird. Ein Rentner B, der jedoch erst 2011 Rente beantragt, muss mit einer Versteuerung der Altersrente von 62 Prozent rechnen. Sein Freibetrag reduziert sich also, bleibt allerdings ebenso wie bei Rentner A während der gesamten Rentenbezugsdauer konstant.

Versteuerung der Altersrente – Altersrente Steuer berücksichtigen

Nach wie vor sind viele Rentner von der Besteuerung ihrer Altersrenten nicht betroffen, da ihr Einkommen den geltenden Freibetrag nicht übersteigt. Wer jedoch entsprechend höhere Rentenzahlungen bezieht oder aber private Rentenzahlungen erhält, sollte die Versteuerung der Altersrente sowie die Altersrente Steuer bei der Berechnung seiner späteren Rentenzahlungen berücksichtigen. Nicht selten ergeben sich durch die geforderten Altersrente Steuern nämlich Versorgungsdefizite, die nur durch höhere private Renten gedeckt werden können.

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