Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung haben grundsätzlich die Möglichkeit, bereits ab dem 63. Lebensjahr Altersrente zu beantragen. Allerdings müssen sie für jeden Monat, den sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze Rente nutzen wollen, einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen. Daher kann es sinnvoll sein, eine private Absicherung zusätzlich abzuschließen, um diesen Einkommensverlust zu kompensieren.
Neben der Regelaltersrente ist es auch möglich, eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Die Grundlage hierfür ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Hier heißt es, dass eine Altersrente für langjährig Versicherte in voller Höhe ausgezahlt werden kann, wenn das 65. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 35 Jahren erreicht wurde. Die Inanspruchnahme ist dann, wie oben beschrieben, bereits ab dem 63. Lebensjahr möglich.
Schrittweise Anhebung der Altersrente für langjährig Versicherte
Ebenso wie bei der Regelaltersrente erfolgt auch bei der Altersrente für langjährig Versicherte eine schrittweise Erhöhung der Altersgrenzen. Auch hier wird nun schrittweise eine Anhebung von 65 auf 67 Jahren erfolgen. Im Unterschied zur Regelaltersrente beginnt die Anhebung hier allerdings erst mit dem Geburtsjahr 1949.
Aktuell haben Versicherte ab dem Geburtsjahr 1963 nur noch dann Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit erfüllt haben. Gleichzeitig ist es notwendig, den Beruf anzugeben bzw. die Einkünfte auf die jeweils geltenden Hinzuverdienstgrenzen zu reduzieren. Menschen, die vor dem 01. Januar 1955 geboren wurden und bereits vor dem 01. Januar 2007 Altersteilzeit vereinbart haben, können die Vertrauensschutzregelung nutzen. Sie können die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte ebenfalls in Anspruch nehmen.
Die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte beantragen
Wer die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte beantragen möchte, muss den entsprechenden Antrag an den Rentenversicherungsträger senden. Idealer Weise wird der Antrag mindestens drei bis vier Monate vor dem eigentlichen Rentenbeginn eingereicht, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten.
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