Riesterrente Vorteile – Privat mit staatlicher Hilfe für das Alter vorsorgen
Längst ist allen Zeitgenossen klar, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird, um unbeschwert seinen Lebensabend verbringen zu können. Ohne eine zusätzliche und private Absicherung sollte niemand auf den Ruhestand zusteuern, wenn man finanziellen Engpässen entgegen wirken will. Die Riesterrente Vorteile sind dabei in aller Munde. Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile machen die Riesterrente so interessant. Vor einigen Jahren wurde aus diesen Gründen eine Neuerung geboten, die es den Bürgern erleichtern soll, sich um die Vorsorge zu kümmern – die Riesterrente. Doch fragen sich immer noch viele Arbeitnehmer, wie Riesterrente Vorteile eigentlich konkret aussehen.
Die Riester-Rente Übersicht erläutert dazu die wesentlichen Punkte. Grundsätzlich soll diese private Altersvorsorge mit den sogenannten Riester-Rente Zulagen und finanziellen Zuschüssen von Vater Staat gestützt werden, damit dem Bürger die Altersvorsorge finanziell erleichtert werden soll. So muss der Begünstigte einen bestimmten Teil seines Einkommens Monat für Monat in den Vertrag einzahlen. Bis zum Jahr 2008 wird der zu leistende Mindestbeitrag, der sich aus den staatlichen Zulagen und dem Sparanteil zusammen setzt, stufenweise auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres erhöht.
Riesterrente Vorteile in der Übersicht
Riesterrente Vorteile bedeuten dabei konkret, dass kein Sparer diese Einzahlungen allein vornehmen muss. Der Staat trägt einen nicht unerheblichen Teil zu den Sparleistungen bei. Es winken Grundzulagen wie auch sogenannte Kinderzulagen. Riesterrente Vorteile bedeutet aber auch, dass selbst Geringverdiener die Vorteile dieser staatlich subventionierten Altersvorsorge nutzen können. Dann muss wenigstens ein geringer Sockelbetrag gezahlt werden, um in den Genuss der späteren finanziellen Absicherung durch eine Zusatzrente zu gelangen. Befindet sich ein Beitragszahler in finanziellen Nöten, kann auf Antrag der Vertrag über einen gewissen Zeitraum beitragsfrei gestellt werden. In Abstimmung mit dem jeweiligen Versicherer kann dann die monatliche Einzahlung jederzeit wieder aufgenommen werden.
Jahr | (Mindest) Anteil des (Brutto)Vorjahreslohnes einschließlich der Zulagen | Grundzulage für Alleinstehende in € (Euro) (ohne Kinderzulage) | Zulage für jedes kindergeldberechtigtes Kind in € (Euro) |
ab 2008 | 4 % | 154,- | 185,- (300,- für ab 2008 Geborene) |
Jahr | (Mindest) Anteil des (Brutto)Vorjahreslohnes einschließlich der Zulagen | Zulage für Ehepaare, bei denen jeder Ehepartner einen eigenen Riester- Vertrag abgeschlossen hat in € (Euro) | Zulage für jedes kindergeldberechtigtes Kind in € (Euro) |
ab 2008 | 4 % | 308,- (jeweils 154,- pro Ehepartner) | 185,- (300,- für ab 2008 Geborene) |
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