Riesterrente Förderung im Überblick
Die Riesterrente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie ist vor allem aufgrund der Zulagen, die gewährt werden, aber auch aufgrund der steuerlichen Behandlung interessant. Diese Riesterrente Förderung erhalten jedoch nur förderberechtigte Personen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick anhand verschiedener Beispiele und erstellen Sie eine eigene Riester Rente Berechnung.
Die Riester-Rente Förderung wird nur für Anleger interessant, die auch dem zulagenberechtigten Personenkreis angehören. Dies sind in erster Linie Arbeitnehmer, aber auch Beamte, Bezieher von Arbeitslosen- und Elterngeld sowie Zivildienstleistende. Nicht förderberechtigt sind hingegen Selbstständige und Freiberufler, wenn sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Um die Riesterrente Förderung zu erhalten, muss zum einen ein entsprechend zertifizierter Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Dies kann ein Banksparplan, eine Rentenversicherung oder auch ein Fondssparplan sein. Welche dieser Anlageformen gewählt wird, liegt natürlich in der Entscheidung des Kunden. Einen Überblick über die Einzelnen Riester Altersvorsorgeprodukte wie Banksparplan, Rentenversicherung oder Riester Fondssparplan bietet der Riester Rente Vergleich.Weiterhin ist zum Erhalt der Riesterrente Förderung die Einzahlung von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens notwendig. Menschen, die kein eigenes Einkommen beziehen, etwa Arbeitslose, müssen lediglich einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen.
Die Riesterrente Förderung im Einzelnen
Jahr | (Mindest) Anteil des (Brutto)Vorjahreslohnes einschließlich der Zulagen | Grundzulage für Alleinstehende in € (Euro) (ohne Kinderzulage) | Zulage für jedes kindergeldberechtigtes Kind in € (Euro) |
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ab 2008 | 4 % | 154,- | 185,- (300,- für ab 2008 Geborene) |
Jahr | (Mindest) Anteil des (Brutto)Vorjahreslohnes einschließlich der Zulagen | Zulage für Ehepaare, bei denen jeder Ehepartner einen eigenen Riester- Vertrag abgeschlossen hat in € (Euro) | Zulage für jedes kindergeldberechtigtes Kind in € (Euro) |
---|---|---|---|
ab 2008 | 4 % | 308,- (jeweils 154,- pro Ehepartner) | 185,- (300,- für ab 2008 Geborene) |
Wie bereits beschrieben teilt sich die Förderung der Riesterrente sowohl in Riester-Rente Zulagen wie auch in den Steuervorteil.
So können die Beiträge, die für die Riesterrente bezahlt werden, als Sonderausgaben über die Einkommenssteuererklärung angesetzt werden. Diese mindern so das zu versteuernde Einkommen und senken die Steuerlast.
Weiterhin werden für solche Verträge Zulagen gewährt. Dies ist zum einen die Grundzulage in Höhe von 154 Euro pro Jahr. Zum anderen erhalten Eltern für jedes Kind, für das sie Kindergeld beziehen, nochmals 185 Euro pro Jahr.
Menschen, die die 4% des Vorjahresbruttoeinkommens nicht vollständig eingezahlt haben, erhalten die Riesterrente Förderung nur anteilig. Beantragt wird die Riesterrente Förderung über einen speziellen Zulagenantrag, der bei der Gesellschaft, bei der der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde, gestellt wird.
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