Riester-Rente Förderung – Die Förderung der Riester Rente im Überblick

Um den privaten Aufbau des Altersvermögens zu unterstützen wurde die staatlich geförderte Riester-Rente entwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Riester-Rente Förderung den Personen zu Gute kommt, die Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Die Riester-Rente Förderung besteht im Einzelnen aus den staatlichen Riester-Rente Zulagen und den steuerlichen Vorteilen, die alle förderberechtigten Personen nutzen können. Förderberechtigt sind u.a. Angestellte, Beamte, Arbeitnehmer, Auszubildende und Wehr- und Ersatzdienstleistende. Für Personen, die selbst nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, besteht u.a. auch die Möglichkeit von der Riester-Rente Förderung zu profitieren.

Hierzu werden sie als indirekt förderberechtigt deklariert und erhalten ebenfalls die staatliche Zulage. Dies ist möglich, wenn der Ehegatte gesetzlich Pflichtversicherter der Rentenversicherung ist. Für jeden Versicherungsnehmer, der einen eigenen Vertrag auf seinen Namen abschließt, wird die Grundzulage geleistet.

Riester-Rente Zulagen sind besonders für Kinderreiche Familien interessant

Sollten kindergeldberechtigte Kinder vorhanden sein, wird für diese zusätzlich die Riester-Kinderzulage gezahlt. Sowohl die Riester-Rente Förderung als auch die selbst aufgebrachten Eigenbeiträge des Versicherungsnehmers werden entweder im Rahmen eines Kontensparplans oder Investmentsparplans angelegt. Hierbei liegt die Wahl ganz bei der versicherten Person. Die Beiträge und Zulagen sind in jedem Falle geschützt, so dass der Versicherungsnehmer keine Verluste befürchten muss. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet den Erhalt und die positive Entwicklung des Kapitals zu garantieren.

Neben der garantierten Rente wird bei Vertragsabschluß auch auf die prognostizierte Überschussbeteiligung verwiesen. Diese ergibt sich aus der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Versicherungsgesellschaft und trägt in hohem Maße zur späteren Rentenleistung bei. Aus diesem Grund ist es ratsam die Riester Rente bei einem langjährig erfolgreichen und stabilen Versicherer abzuschließen. Die Leistungen der Riester Rente können frühestens mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres der versicherten Person erbracht werden. Es besteht Anspruch auf eine lebenslange Rente bzw. begrenzte Kapitalzahlung.

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