Wohn-Riester & Scheidung: Was tun?
Die Scheidung ist hinsichtlich der Förderung für Wohn-Riester als schädliche Verwendung anzusehen – schließlich wird mindestens eine Person ausziehen und erfüllt somit nicht mehr die Bedingungen für Wohn-Riester. Es gibt jedoch Möglichkeiten dies zu vermeiden.
Was passiert, wenn beide Geschiedene ausziehen?
Wenn beide Geschiedene ausziehen und das wohnriestergeförderte Eigenheim verkauft wird, geht man von einer schädlichen Verwendung aus. Dies hat zur Folge, dass das Guthaben des Wohnförderkontos umgehend versteuert werden muss. Man kann dies vermeiden indem man zeitnah in ein neues Eigenheim investiert.
Was passiert, wenn nur eine Partei nach der Trennung auszieht?
Man kann eine förderunschädliche Zuweisung der Ehewohnung an den geschiedenen Ehepartner im Rahmen des Versorgungsausgleichs vornehmen. Die spätere Steuerpflicht wird somit an dem in der Wohnung Verbleibenden übertragen. Ist eine Übertragung im Rahmen des Versorgungsausgleichs nicht möglich, liegt eine förderschädliche Verwendung vor, die eine entsprechende Steuerzahlung nach sich zieht. Erfahren sie dazu mehr unter Wohn-Riester & Auszug.

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