Zusatzversicherungen

Rürup-Rente – Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, kann durch Zusatzversicherungen ergänzt werden. Durch die Rürup-Rente Zusatzversicherungen kann für den Kunden ein ganzheitliches Vorsorgekonzept vorgestellt werden.

Die Beiträge für die Zusatzversicherungen werden ebenso wie die Hauptbeiträge zur Rürup-Rente steuerlich gefördert und sind somit im Wege des Sonderausgabenabzugs steuerlich absetzbar.

Hinterbliebenenrente als Rürup-Rente Zusatzversicherung zur Basisrente

Vor allem die Hinterbliebenenversorgung ist eine der wichtigsten Zusatzversicherungen, denn die Rürup-Rente ist nicht vererb- oder veräußerbar. Im Todesfall des Versicherungsnehmers vor Rentenbeginn wären die bis dahin eingezahlten Beiträge verloren. Auch bei Tod nach dem Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen keine Zahlungen, wie dies etwa bei konservativen Rentenversicherungen der Fall ist.

Um diesen Nachteil auszugleichen, kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. So erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall eine Rentenzahlung aus dem bis dahin angesparten Guthaben. Allerdings wird diese Versorgung nach dem Hinterbliebenengesetz geregelt. Demnach können diese Zahlungen nur Ehegatten oder Kinder, für die der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes Kindergeld erhalten hat, beziehen. Lebensgemeinschaften oder volljährige Kinder können so nicht abgesichert werden.

Berufsunfähigkeitsrente kombiniert mit der Rüruprente

Eine weitere Möglichkeit der Zusatzversicherung ist die Berufsunfähigkeitsrente. Diese Versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Menschen, die noch aktiv im Berufsleben stehen, denn heute können ca. 25% aller Menschen ihren Beruf nicht mehr bis ins Rentenalter ausüben, da sie durch einen Unfall oder eine Krankheit hierzu nicht mehr in der Lage sind. Tritt dieser Versicherungsfall ein, wird eine Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Summe gezahlt, und zwar bis zum Eintritt in die Altersrente.

Wird die Berufsunfähigkeitsrente mit der Rürup-Rente gekoppelt, sind auch die Beiträge hierzu voll steuerlich absetzbar. Im Gegensatz hierzu sind die Beiträge einer ungekoppelten Berufsunfähigkeitsrente nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar. Allerdings muss der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsrente geringer sein als die Beiträge zur Rürup-Rente.

Vor- und Nachteile der Kombination von Rüruprente und Berufsunfähigkeitsrente

Die Vorteile einer kombinierten Rüruprente mit einer gleichzeitig abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente liegen auf der Hand. Dadurch dass beide Beiträge steuerlich abgesetzt werden können, steigt dementsprechend auch der Oberbetrag der steuerlich abgesetzt werden kann. Das Verhältnis des Rürupanteils muss bei 51 % liegen, wohingegen der Anteil der Berufsunfähigkeitsversicherung 49 % betragen muss. Bei der Kombilösung werden demnach die Beiträge zur Berufsunfähigkeit aus steuertechnischer Sicht den Rüruprente Beiträgen gleichgestellt.  Das bedeutet, dass beide Beiträge abgesetzt werden können.

Bei einer einzelnen Berufsunfähigkeitsrente hingegen gelten Höchstgrenzen für die steuerliche Absetzbarkeit. Diese Höchstgrenzen liegen bei max. 2.400 Euro im Jahr.

Die Kombinationslösung birgt auch Nachteile. In den meisten Fällen ist es nicht möglich, die Rürup-Rente einzeln zu kündigen, ohne auch gleichzeitig die Berufsunfähigkeitsversicherung zu verlieren. Eine steuerliche Mehrbelastung tritt insbesondere dann auf, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung an die Rüruprente gekoppelt ist und die Berufsunfähigkeitsrente zum Leistungsfall kommt. Dann muss die Berufsunfähigkeitsrente voll versteuert werden, wohingegen bei einer ungekoppelten Berufsunfähigkeitsrente nur der Ertragsanteil versteuert werden muss. Oftmals hat ein guter Rürup-Renten-Anbieter nicht unbedingt auch gute Berufsunfähigkeitsversicherungsbedingungen. Unser Rat ist daher die Altersvorsorge gesondert zu betrachten und bei Bedarf eine Berufsunfähigkeitsversicherung außerhalb der Rürup-Rente abschließen.