Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zur DWS TopRente.

Nein. Wenn Sie im Antragsformular die Höchstbeiträge ankreuzen, bedeutet das, dass wir die Beträge jährlich für Sie anlegen und die Zulagen zusätzlich in das Altersvorsorgekonto fließen.
Ja, das Investmentkonto für Ihre DWS TopRente wird getrennt von bereits bestehenden DWS Investmentkonten verwaltet. Sie erhalten eine eigenständige Investmentkontonummer ausschließlich für das DWS TopRente Investmentkonto. Es ist daher erfoderlich, dass Sie sich (mit dem Postident-Coupon) neu legitimieren.
Nein, jeder Ehepartner muss einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Nur diesem Vertrag wird die jeweilige Zulage zugeordnet.
Nein. Umwandlungen von bereits bestehenden privaten Investmentkonten und Investmentkonten für das VL-Sparen in die DWS TopRente sind nicht möglich.
Nein, die Erteilung einer Vollmacht ist nicht möglich.
Ja. Sofern Sie einen Einmalbetrag in Ihre DWS Top Rente sparen möchten, müssen Sie dies schriftlich der DWS Investment mitteilen. Diese bucht den gewünschten Betrag per Lastschrift vom angegebenen Konto ab.
Ja, für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt Einzahlungen auf Ihrem Altersvorsorgevertrag wünschen (z. B. Änderung der Zulagenberechtigung), können Sie uns mit einem Lastschrifteinzug beauftragen (monatliche oder vierteljährliche Zahlungsweise).
Nein, Einzahlungen auf die DWS TopRente erfolgen generell per Lastschrifteinzug, und zwar im monatlichen oder vierteljährlichen Rhythmus.
Nein. Oline-Verwaltung oder Online-Einsicht in Ihre DWS TopRente sind nicht möglich.
Ihre Einzahlungen können Sie jederzeit mit einem telefonischen oder schriftlichen Auftrag rechtzeitig zum nächsten Zahlungstermin – 5. oder 20. des Monats – ändern.
Ihre DWS TopRente können Sie jederzeit mit einem schriftlichen Originalauftrag auflösen. Eine solche vorzeitige Auflösung ist in jedem Fall mit einer Komplettauflösung des Vertrags verbunden und förderschädlich. Das bedeutet, dass das aktuelle Fondsguthaben abzüglich der staatlichen Zulagen ausgezahlt wird. Eventuell gewährte Steuerermäßigungen werden zurückgefordert. Die Gebühr für eine vorzeitige Auflösung beträgt 0,5% des Depotwertes, mindestens 50 EUR.
Nein, auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen können zertifizierte Altersvorsorgeverträge nur individuell abgeschlossen werden.
Nein. Nach der aktuellen Gesetzeslage werden erst die Auszahlungen besteuert. Diese so genannte nachgelagerte Besteuerung findet im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung statt.
Nein. Sie können jederzeit zum 05. bzw. 20. eines Monats die Höhe Ihrer Sparrate ändern. Senden Sie dazu bitte ausschließlich einen formlosen schriftlichen, von Ihnen persönlich unterschriebenen Auftrag mit Angabe Ihrer TopRente-Investmentkontonummer an DWS Investments, 60612 Frankfurt.
Sie erhalten etwa ein halbes Jahr vor Vollendung des 60. Lebensjahres von der DWS ein Schreiben, in dem wir Ihnen die Rentenzahlungsmodelle vorstellen. Die Auszahlung beginnt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. zu Beginn desjenigen Jahres, das auf Ihren Eintritt in die gesetzliche Rente folgt. Wird das Eintrittsalter der gesetzlichen Rente angehoben, wird auch das spätestmögliche Auszahlungsbeginnalter angepasst.
Den Antrag auf Altersvorsorgezulage sendet die DWS Ihnen unaufgefordert zusammen mit Ihren Jahreskontounterlagen am Beginn des Jahres, das dem Jahr der Beitragszahlung folgt, zu.
Unmittelbar zulageberechtigt sind Sie, wenn Sie zum geförderten Personenkreis gehören. Mittelbar zulageberechtigt sind Sie als Ehepartner einer unmittelbar begünstigten Person. Als Anleger mit einer mittelbaren Zulageberechtigung können Sie einen Vertrag ohne eigene Einzahlungen abschließen, der nur aus Zulagen bedient wird.
Ihr Dienstherr benötigt von Ihnen eine Einverständniserklärung für die Weitergabe von Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Nur wenn Sie Ihrem Dienstherrn diese Einverständniserklärung erteilen, können die zur Berechnung Ihres Zulagenanspruches erforderlichen Daten weitergeleitet werden.

Beim Ausfüllen des Ergänzungsbogen für die Kinderzulage gibt es für Beamte folgende Besonderheiten: Als zuständige Familienkasse tragen Sie Ihre Dienststelle und als Kindergeldnummer Ihre Personalnummer ein.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung. Wenn Sie Ihre bisherigen Einzahlungen nicht mehr aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag mit reduzierten Einzahlungen und ggfs. verringerter Zulage fortzusetzen oder Sie können Ihren Altersvorsorgevertrag beitragsfrei stellen.
Wenn durch die Aufgabe Ihres inländischen Wohnsitzes die uneingeschränkte Steuerpflicht endet, führt dies dazu, dass gewährte Zulagen und eventuell gewährte Steuerermäßigungen von Ihnen zurückgefordert werden. Auf Antrag des Zulageberechtigten kann der Rückzahlungsbetrag gestundet werden.
Einzelabrechnungen erhalten Sie:

  • bei regelmäßigen Zahlungen von derzeit über 117,50 EUR pro Fonds,
  • über die Verbuchung der Zulagen
  • über die Wiederanlage von Erträgen bei Ausschüttung der Fonds.

Darüber hinaus erhalten Sie zum Beginn des Jahres einen Jahreskontoauszug mit allen Umsätzen sowie folgende Unterlagen:

  • Dauer-Antrag auf Altersvorsorgezulage (nur nach dem ersten Kalenderjahr)
  • Bescheinigung nach § 10a, Abs. 5 EStG (Zur Vorlage beim Finanzamt)
  • Bescheinigung nach § 92 EStG (Zu Ihrer Information)
  • Bescheinigung nach § 1 Abs. 1, Nr. 9 AltZertG (Zu Ihrer Information)
Für die Anlage der Altersvorsorgebeiträge in die DWS TopRente steht unserem Fondsmanagement eine Palette bewährter DWS Fonds zur Verfügung. Mit diesen Fonds haben die DWS Fondsmanager die Möglichkeit, weltweit auf allen Märkten zu operieren:

Aktienfonds: Akkumula, DWS Vermögensbildungsfonds I, DWS Vorsorge AS Dynamik, DWS Vorsorge AS Flex, Eurovesta, Investa, Top50Asien, Top50Europa, Top50Welt

Rentenfonds: Eurorenta, DWS Euro-Corp Bonds, DWS ProRenta, DWS Select Rent, DWS TopZins, Inter-Renta, Re-Inrenta

Geldmarktfonds:
DWS Geldmarktfonds

Eine Übersicht über die aktuell genutzten Fonds finden Sie durch Klick auf folgende Links:

DWS TopRente Dynamik: empfohlen für Anleger zwischen 15 bis 39 Jahren.

DWS TopRente Balance: empfohlen für Anleger zwischen 40 bis 53 Jahren.

Die staatliche Förderung sieht eine jährliche Zulage vor. Neben der Beantragung der Zulage können Sie die Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgabenabzug geltend machen. Ist der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger als die Ihnen zustehende Zulage, erhalten Sie die Differenz als Steuergutschrift. Bei den Zulagen wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden. Während die Grundzulage jeder förderberechtigte Anleger erhält, wird die Kinderzulage für jedes Kind gezahlt, für das im betreffenden Jahr ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Die staatlichen Zulagen betragen pro Jahr:

Grundzulage

  • 2006 – 2007 jährlich 114,00 EUR
  • ab 2008 jährlich 154,00 EUR

Kinderzulage

  • 2006 – 2007 jährlich 138,00 EUR
  • ab 2008 jährlich 185,00 EUR
Im Rahmen der DWS TopRente fallen folgende Kosten an:

Ausgabeaufschlag (AA) und Verwaltungsvergütung (VE) im Durchschnitt:

AA VE

  • DWS TopRente Balance 3,5 % 0,84 %
  • DWS TopRente Dynamik 3,9 % 0,89 %
  • Kontoführungsgebühr: Jährlich EUR 15,40

Der Ausgabeaufschlag wird bei jedem Kauf von Anteilen innerhalb der Ansparphase fällig. Verwaltungsvergütungen sind fondsbezogene Kosten, die für den Anleger nicht individuell anfallen, sondern jährlich dem Fondsvolumen entnommen werden. Die Angaben zu Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen erfolgen als durchschnittliche Größe, da in jeder Variante der DWS TopRente mehrere Fonds mit unterschiedlichen fondsbezogenen Kosten angelegt werden können. Die tatsächlich entstehenden Kosten können geringfügig von den genannten Durchschnittswerten abweichen.

Verstirbt der Anleger nach Vollendung des 85. Lebensjahres erfolgt keine Auszahlung an Hinterbliebene oder Erben.
Das vorhandene Fondsvermögen kann auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Bei steuerlich gemeinschaftlich veranlagten Ehepartnern ist dies förderunschädlich, d. h., die staatliche Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. In allen anderen Fällen wird das durch Eigenleistung entstandene Fondsvermögen nach Abzug der staatlichen Zulagen ausgezahlt.
In diesem Fall ist die Übertragung des gesamten Fondsvermögens auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich, der auf den Namen des Ehepartners lautet. Bei getrennt steuerlicher Veranlagung sind sämtliche staatliche Förderungen zurückzuzahlen. Ebenfalls möglich ist die Auszahlung des Fondsvermögens an die Hinterbliebenen nach Abzug der staatlichen Förderung.
In Bezug auf die individuelle Gestaltung der Auszahlung des Altersvorsorgevermögens aus geförderten Beiträgen inklusive Zulagen und Wertentwicklung bestehen aktuell folgende Vorgaben:

  • 70% des Altersvorsorgevermögens, mindestens jedoch alle eingezahlten Altersvorsorgebeiträge, stehen für die garantierte Zahlung gleich bleibender oder steigender Teilraten zur Verfügung.
  • 30% des Altersvorsorgevermögens stehen für die mögliche Auszahlung eines einmaligen Betrages zur Verfügung.

Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen (Überzahlungen) inklusive Wertentwicklung werden als nicht garantierte, variable Teilraten erbracht.

Die DWS bietet eine aktiv gemanagte Fondsanlage mit Beitragsgarantie an. Die DWS TopRente ist ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt, das die unterschiedlichen Lebensphasen und die Risikoneigungen der Anleger berücksichtigt. Entsprechend bietet die DWS drei Varianten an:

DWS TopRente Dynamik: empfohlen für Anleger zwischen 15 bis 39 Jahren.

DWS TopRente Balance: empfohlen für Anleger zwischen 40 bis 54 Jahren.

Nähere Informationen finden Sie mit folgenden Links:

DWS TopRente Dynamik
DWS TopRente Balance

Die DWS TopRente beinhaltet Leistungen aus einer Rentenversicherung, die die Zahlungen nach Vollendung des 85. Lebensjahres in Form einer Leibrente übernimmt. Weitere Versicherungsleistungen sind nicht Bestandteil der DWS TopRente.
Zurzeit gehen wir von einem Betrag zwischen ca. 10 bis 15 % aus, der in die Rentenversicherung fließt. Die Höhe ist abhängig vom Renten-Eintrittsalter zwischen 60 und 65 Jahren. Die Rentenversicherung setzt die Auszahlungen mindestens in Höhe der letzten ausgezahlten garantierten Rate fort.
Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das dem Zulagenberechtigten für mindestens einen Zahlungszeitraum im Jahr Kindergeld gezahlt worden ist. Bei miteinander verheirateten Eltern wird die Kinderzulage – unabhängig von der Zuordnung des Kindergeldes – der Mutter gewährt. Auf schriftlichen Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden.
Die Auswahl und Gewichtung der Fonds erfolgt ausschließlich durch die Fondsmanager der DWS unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragslaufzeit und des aktuellen Marktumfeldes. Als Anleger bleiben Sie bis zum Rentenbeginn in der anfänglich gewählten Altersvorsorge-Variante. Je nach Altersgruppe und insbesondere gegen Ende der Ansparphase wird eine Umschichtung in sicherheitsorientiertere Fonds erfolgen. Ein Wechsel der gewählten Altersvorsorge ist gegen eine Gebühr von 50,– Euro möglich.

Zum Kreis der begünstigten Personen gehören alle Steuerpflichtigen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. Hierzu gehören insbesondere

  • Arbeitnehmer,
  • Auszubildende,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • bestimmte Gruppen selbständig Tätiger,
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen,
  • Pflegepersonen,
  • nicht Berufstätige in der Kindererziehungszeit bzw. Bezieher des Elterngeldes,
  • geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben,
  • Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst, die in einer Zusatzversorgungseinrichtung wie z.B. der VBL pflichtversichert sind und die eine den Beamten ähnliche Gesamtversorgung haben.
  • Auch Personen, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind, werden in die Förderung einbezogen.
  • Weiterhin werden ab 01.01.2005 Bezieher von Arbeitslosengeld II mit in den Kreis der begünstigten Personen aufgenommen, sofern sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Darüber hinaus werden Ehepartner begünstigter Personen gefördert, auch wenn sie selbst nicht direkt förderberechtigt sind.

Nicht förderberechtigt sind folgende Personengruppen:

  • freiwillig Versicherte
  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • geringfügig Beschäftigte ohne Aufstockungsbeträge
  • Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn sie keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben
  • Bezieher einer Altersrente
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten ist es notwendig, einen Mindestbeitrag aufzuwenden, der wie folgt festgelegt ist:

  • 2006 – 2007 jährlich 3% des Bruttovorjahreseinkommens (inkl. Zulagen)
  • ab 2008 jährlich 4% des Bruttovorjahreseinkommens (inkl. Zulagen)

Die steuerlich geförderten Höchstgrenzen sind in den ersten Jahren gestaffelt und betragen pro Jahr:

  • 2006 – 2007 jährlich bis zu 1.575,00 EUR (inkl. Zulagen)
  • ab 2008 jährlich bis zu 2.100,00 EUR (incl. Zulagen)

Für den Fall, dass Sie nicht den o.g. Mindestbeitrag zahlen, wird die Zulage im Verhältnis zu den tatsächlich gezahlten Altersvorsorgebeiträgen gekürzt.

Wenn der o. g. Mindestbeitrag den Sockelbeitrag unterschreitet, ist der Sockelbeitrag als Mindestbeitrag zu leisten.

Der Sockelbetrag beträgt 60,00 EUR.

Bei der Zulage unterscheidet der Staat zwischen einer Grundzulage und einer Kinderzulage, die pro Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gezahlt wird.

Grundzulage

  • 2006 – 2007 jährlich 114,00 EUR
  • ab 2008 jährlich 154,00 EUR

Kinderzulage

  • 2006 – 2007 jährlich 138,00 EUR
  • ab 2008 jährlich 185,00 EUR

Die Zulagen werden vom Staat direkt auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. Sie erhöhen also die Einzahlungen auf diesen Vertrag.

Senden Sie uns dazu einfach eine schriftliche Mitteilung, dass Sie einen Anbieterwechsel wünschen. Hierfür benötigen wir folgende Angaben:

  • Vollständige Anschrift Ihres derzeitigen Anbieters
  • Ihre Vertragsnummer bei dem derzeitigen Anbieter
  • Stichtag der Übertragung

Wir erledigen alles Weitere für Sie und setzen uns zwecks Abwicklung des Übertrags mit Ihrem alten Anbieter in Verbindung.

Die Förderung erhalten Sie, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Dies kann unter Umständen bis zum 27. Lebensjahr des Kindes der Fall sein, wenn Ihr Kind sich noch in der Ausbildung befindet und über keine eigenen Einkünfte verfügt.
Den Antrag auf Altersvorsorgezulage müssen Sie der DWS spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr zukommen lassen.
Die Daten aus Ihrem Antrag auf Altersvorsorgezulage leitet die DWS an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Aufgrund dieser Daten prüft die ZfA Ihren Zulagenanspruch und überweist bewilligte Zulagen zum nächsten Zahlungstermin an die DWS. Die Verbuchung der Zulage erfolgt entsprechend des aktuellen Portfolios (Preistag = Tag des Zahlungseingangs bei der DWS). Zahlungstermine sind: im Februar, im Mai, im August und im November.
Wählen Sie im Antrag unter Berücksichtigung Ihres Eintrittsalters eine Variante der DWS TopRente aus. Die einzelnen Varianten sind für folgende Altersgruppen möglich:

DWS TopRente Balance 15 bis 54 Jahre

DWS TopRente Dynamik 15 bis 39 Jahre

Ihr Eintrittsalter errechnen Sie wie folgt: Jahr der ersten Beitragszahlung ./. Geburtsjahr = Eintrittsalter . Das Mindesteintrittsalter ist 15 Jahre, das Höchstalter beträgt 54 Jahre.

Das Altersvorsorge-Vermögen wird bis zu den staatlich geförderten Höchstbeträgen nicht für die Ermittlung des Arbeitslosengeldes II herangezogen. Ihre Einzahlungen in die DWS TopRente sind vor der Anrechnung geschützt. Lediglich über die staatlich geförderten Höchstbeträge hinaus eingezahlte Beträge kommen beim Arbeitslosengeld II in Anrechnung.
Diesen Betrag entnehmen Sie bitte der Durchschrift der Meldung Ihres Arbeitgebers an die Sozialversicherung. Diese “Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV” erhalten Sie jährlich von Ihrem Arbeitgeber.
Folgende Quellen bieten Ihnen umfangreiche Informationen zum Thema “Riester-Rente” an:

Kostenfreie Service-Rufnummer des Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung: Tel. 0800 15 15 15 0, Mo. bis Do. von 08.00 bis 20:00 Uhr

Informationen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Internet: bfa.de, unter “Zusätzliche Altersvorsorge”

Weitere Links:

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung www.bmwa.bund.de
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder www.vbl.de
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi www.verdi.de
Deutscher Beamtenbund www.dbb.de
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. www.gdv.de
Verbraucherschutzzentralen www.vzbv.de
Bund der Versicherten www.bundderversicherten.de
Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (Bundesverband
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) www.aba-online.de
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) www.dgb.de

Grundsätzlich ist Ihre Sozialversicherungsnummer auch Ihre Zulagennummer. Wenn Sie keine Sozialversicherungsnummer haben, benötigen Sie eine Zulagennummer. Im Dauer-Antrag auf Altersvorsorgezulage genügt es, wenn Sie Ihre persönlichen Antragsdaten vollständig ausfüllen.

Sofern Sie als Beamter oder Beamtin keine Sozialversicherungsnummer haben, ist darüber hinaus die Beantragung einer Zulagenummer durch Sie über Ihren zuständigen Dienstherrn erforderlich. Die Vergabe einer Zulagenummer erfolgt durch die ZfA und wird anschließend Ihrer Dienststelle/Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt.

Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann sich dafür in begrenztem Umfang Geld seiner privaten Vorsorge nach Riester ausleihen, mindestens 10.000, höchstens 50.000 Euro. Voraussetzung ist natürlich, dass dieses Geld erst einmal in einem Förderrenten-Vertrag angespart worden ist. Dann können Sie die Entnahme des Geldes drei Monate im Voraus beantragen. Dieses Eigendarlehen muss bis zum Eintritt in den Ruhestand in gleichen monatlichen Raten zinsfrei zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung muss zwei Jahre nach Erwerb des Eigenheims beginnen. Sonderzahlungen sind möglich.