Riester Rente - Beamte sind direkt förderungsberechtigt

Riester-Rente für Beamte - Ansprüche und Einschränkungen

Es gilt folgendes bezüglich der Riester-Rente: Beamte haben grundsätzlich die Möglichkeit die staatliche Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen, allerdings nur in eingeschränkter Form. Durch die bundesweit einheitliche Versorgungsregelung haben Beamte keine Möglichkeit, betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. Entsprechend wird Beamten dann auch die Förderung der Riester Rente nur bei Abschluss privater Altersvorsorge, also in Form der Riester-Rente für Beamte gewährt.

Grundsätzlich kann jede Person einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen. Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht auch für Beamte in Form der Riester-Rente für Beamte.

Riester-Rente - Beamte sind förderungsberechtigt

Auch Beamte können somit die staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vorteile der Riester-Rente ebenfalls nutzen. Notwendig ist hierzu der Abschluss eines zertifizierten zulagegeförderten Altersvorsorgevertrages bei einem der zahlreichen Anbieter für die Riester-Rente.

Voraussetzung ist weiterhin eine Freistellung der Versicherungspflicht, welche beim Beamtenstatus in der Regel der Fall ist. Auch dann sind Beamte berechtigt sich die staatlichen Zulagen und steuerlichen Sonderabzugsrechte einer Riester-Rente für Beamte zu sichern.

Aktuell erhält jede anspruchsfähige Person eine jährliche staatliche Grundzulage von 114,- Euro für Ledige, bzw.  228,- Euro für Verheiratete. Hinzu kommen so genannte Sonderzulagen für Kindergeld berechtige Kinder. Zurzeit beträgt die Sonderzulage jährlich 138,- Euro pro Kind. Diese Zahlung wird für, ab dem Jahr 2008 geborene Kinder, auf 300,- Euro erhöht.

Um die staatlichen Zulagen in vollem Umfang zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 3% (ab 2008: 4%) des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Zusätzlich haben anspruchsberechtigte Beamte die Möglichkeit diese Ausgaben für die private Vorsorge in Form einer Sonderausgabenabzugsfähigkeit steuerlich geltend zu machen.

Gerade in diesen Zulagen und Abzugsfähigkeiten ist die Attraktivität einer solchen Riester-Rente für Beamte zu sehen.

Beantragung der staatlichen Zulagen als Beamter - Was ist zu tun?

An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Hilfestellung anbieten, um schnell und unkompliziert die staatlichen Zulagen zu erhalten. Folgend können Sie den Leitfaden für das Verfahren an der Bundesbesoldungsstelle  einsehen.

Leitfaden für das Personalbüro

Leitfaden für Beamte

Übersicht über die Zulagen der staatlich geförderten Riester-Rente

Private Altersvorsorge - Riester Rente Förderung: Eine Übersicht für Alleinstehende

Jahr
(Mindest-) Anteil des (Brutto-) Vorjahreslohnes einschließlich der ZulagenGrundzulage für Alleinstehende in € (Euro)
(ohne Kinderzulage)
Zulage für jedes kindergeldberechtigtes Kind in € (Euro)
2007
3 %114,-138,-
ab 2008
4 %154,-185,-

Private Altersvorsorge - Riester Rente Förderung: Eine Übersicht für Ehepaare

Jahr
(Mindest-) Anteil des (Brutto-) Vorjahreslohnes einschließlich der ZulagenGrundzulage für Alleinstehende in € (Euro)
(ohne Kinderzulage)
Zulage für jedes kindergeldberechtigtes Kind in € (Euro)
2007
3 %228,- (jeweils 114,- pro Ehepartner)138,-
ab 2008
4 %308,- (jeweils 154,- pro Ehepartner)185,-

Anmerkungen

Ab dem Jahr 2008 steigt die Riester-Rente Grundzulage auf 154,- Euro pro Jahr. Die Kinderzulage wird auf 185,- Euro angehoben und für jedes ab dem Jahr 2008 geborene Kind beträgt die staatliche Zulage 300,- Euro pro Jahr.

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