Wie auch Selbständige von der Riester-Rente profitieren können.
Riester für Selbständige
Riester-Rente für Selbständige
Die Riester-Rente mit Förderung kann von allen Personen genutzt werden, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dies sind insbesondere Angestellte, aber auch Beamte, Arbeitssuchende und Eltern in Elternzeit sind direkt förderberechtigt. Demnach sind Selbstständige, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung zunächst einmal nicht direkt förderberechtigt.
So bekommt man sie: Riester-Förderung für Selbstständige
Wenn man als Selbständiger nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann man - bis auf eine Ausnahme - nicht die Riester-Förderung für sich beanspruchen.
Eine Ausnahmeregelung besteht lediglich, wenn der Ehepartner des Selbständigen zu dem direktförderberechtigten Personenkreis der Riester-Rente gehört.
In diesem Fall ist der Selbständige indirekt förderberechtigt. Dies bedeutet, dass man ebenfalls in den Genuss der Riester-Förderung kommt, wenn der Ehepartner ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließt.
Da man neben den Zulagen Steuererstattungen erhalten kann, lohnt es sich besonders für gutverdienende Selbständige bzw. Ehepaare für jeden eine Riester-Rente abzuschließen: Beiträge von bis zu 4.200 € pro Jahr können steuerlich geltend gemacht werden.
Um sich einen Marktüberblick zu verschaffen, bietet sich unser Riester-Vergleich an, der verschiedene Arten der Riester-Rente gegenüberstellt.
Tipps für Selbständige ohne Riester-Fördermöglichkeit
Wenn man als Selbstständiger auch nicht indirekt förderberechtigt bei der Riester-Rente ist, ergeben sich zwei Möglichkeiten, die man ins Auge fassen kann:
Auch ohne Riester-Förderung kann die Riester-Rente als Alternative zum Fondssparplan attraktiv sein: Im Gegensatz zum Fondssparplan fällt während der Ansparphase zur Riester Rente keine Abgeltungsteuer an - der Zinses-Zins kann so voll wirken. Wenn man auf eine staatliche Förderung nicht verzichten will, bietet sich die Basis-Rente an. Bis zu 20.000 € (bzw. 40.000 € bei Eheleuten) pro Jahr können anteilig steuerlich geltend gemacht werden.
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