Riester-Rente Geringverdiener: Mit niedrigem Eigenbeitrag fürs Alter vorsorgen

Die öffentlich geführten Diskussionen über den Sinn einer Riester Rente für Geringverdiener sorgen für viel Verunsicherung unter den förderungsberechtigten Verbrauchern. Hier ist vielfach die Rede davon, dass spätere Einkünfte aus Riesterverträgen von der Grundsicherung abgezogen werden und sich das umfangreich geförderte Modell speziell für die Riester Rente Geringverdiener Gruppe nicht lohnt.

Um die tatsächliche Sachlage einschätzen zu können, sollten verschiedene Aspekte einbezogen werden, die in der öffentlichen Diskussion meist unberücksichtigt bleiben. Zunächst gilt, dass gerade Geringverdiener bereits bei minimalen Einzahlungen in einen Riester Altersvorsorgevertrag einen Anspruch auf umfangreiche Förderungen erwerben.

Riester-Rente Geringverdiener: Anspruch auf umfangreiche Förderungen

Der Gesetzgeber sieht vor, dass lediglich 4 Prozent des steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden müssen, um in den vollständigen Genuss der Fördermittel zu kommen. Hierbei werden die jeweils gültigen Förderbeträge sogar noch von dem Mindestsparbetrag abgezogen. Dieser darf die Untergrenze von 60 Euro pro Jahr nicht unterschreiten.

Ist diese Anforderung erfüllt, so erhält der Riester-Sparer eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Hinzu kommen Förderbeträge für jedes Kind, für das der Sparer Kindergeld erhält. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, beläuft sich die Zulage auf 185 Euro. Wurde das Kind ab dem 01. Januar 2008 geboren, erhöht sich der Betrag auf 300 Euro.

Im Ergebnis kann man hier deutlich ersehen, dass durch die Förderbeträge ein wesentlich höherer Betrag angespart werden kann, als wenn der reine Sparbetrag privat angelegt würde.

Riester Rente Geringverdiener: Überlegungen in Bezug auf die Grundsicherung

In Bezug auf die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Anrechnung der Riester Rente auf die Grundsicherung sollte zunächst darüber nachgedacht werden, inwieweit es wahrscheinlich ist, dass zum Zeitpunkt des Renteneintritts die Anrechnungsregelung noch Gültigkeit haben wird.

Zum heutigen Tage ist es nicht einmal absehbar, ob es in einigen Jahren die Grundsicherung selber überhaupt noch geben wird. Der Trend geht immer mehr in Richtung zu einer eigenverantwortlichen Altersvorsorge der Bürgerinnen und Bürger.

Geringverdiener sollten sich fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass der aktuelle Verdienststatus sich bis zum Renteneintritt nicht mehr verändern wird. Gerade bei jungen Geringverdienern (z.B. Riester Rente Auszubildende oder Riester Rente geringfügig Beschäftigte), ist davon aus zu gehen, dass sich das individuelle Einkommen langfristig steigern wird. Auch durch eine Partnerschaft können sich Einkommen und Versorgungslage in den kommenden Jahren langfristig verbessern. Ist dies der Fall, so sind sämtliche Überlegungen in Bezug auf die Grundsicherung unerheblich.

Riester Rente Geringverdiener: Vermögensaufbau voran treiben

Riester Verträge ermöglichen durch hohe Förderbeträge den individuellen Vermögensaufbau voran zu treiben. Unverantwortlich wäre es vom Abschluss eines Riester Vertrages abzuraten.

Alternativ bietet sich hier z.B. die DWS Riester Rente Premium, eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung, an. Das DWS-Modell ist vorrangig auf die Erzielung von Rendite ausgerichtet. Zusätzlich bietet die DWS Riester Rente Premium eine Höchststandssicherung ab fünf Jahre vor Rentenbeginn an. So sinkt der Wert der Kapitalanlage ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter den einmal abgesicherten Wert.