Ebase FAQ
Hier finden Sie die gängigen Fragen, die wir rund um ein Depot bei der ebase erhalten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, treten Sie bitte mit uns in Kontakt.
1. Depoteröffnung
Depotnummer: 99112345678
Depotpositionsnummer : 01
2. Depotentgelt
3. Zahlungsaufträge
2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase vor der Order-Annahmeschlusszeit eines Fonds (Cut-Off-Zeit), die auf der Homepage der ebase eingesehen werden kann, wird die Order von der ebase taggleich weitergeleitet. Die Order wird von der ebase gegenüber dem Auftraggeber zum Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis (nachfolgend “Anteilspreis” genannt) des geltenden Börsentages, spätestens zum Anteilspreis des darauf folgenden Börsentages abgerechnet.
Als Ausnahmen von dieser Abrechnungsregelung gelten:
- Wenn abweichende / andere Regelungen im Verkaufsprospekt/Vertragsbedingungen des jeweiligen Fonds getroffen sind;
- Fonds mit Forward-Pricing;
- Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von der ebase mit Forward-Pricing abgerechnet werden*.
In diesen Ausnahmefällen wird die Order nicht mit dem Anteilspreis des Ordereingangstages, sondern mit dem Anteilspreis des nächsten Börsentages oder eines der nächst folgenden Börsentage gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.
3. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase nach der Order-Annahmeschlusszeit eines Fonds (Cut-Off-Zeit), die auf der Homepage der ebase eingesehen werden kann, wird die Order von der ebase am nächsten Börsentag weitergeleitet. Die Order wird von der ebase gegenüber dem Auftraggeber mit dem Anteilspreis des nächsten Börsentages, spätestens jedoch mit dem Anteilspreis des darauf folgenden Börsentag abgerechnet, sofern die unter Punkt 2 aufgeführten Fälle keine andere Abrechnung bestimmen. In diesen Fällen wird die Order mit dem Anteilspreis des übernächsten oder eines der darauf folgenden Börsentage gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.
4. Bei Investmentfonds, bei denen Ausgabe- und Rücknahmepreise nicht börsentäglich ermittelt werden, wird statt des Börsentages der Tag der nächsten Preisfeststellung zugrunde gelegt.
5. Bei Tauschaufträgen und Fondsumschichtungen werden die an der Transaktion beteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag unter Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet.
* Das Forward-Pricing kann von der ebase abweichend zum Verkaufsprospekt/Vertragsbedingungen des Fonds geregelt werden, wenn aus abwicklungstechnischen Gründen die Order von der ebase bereits am Vortag weitergeleitet werden muss.
4. Entnahmepläne
5. Depots für Minderjährige
Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass es nur einen gesetzlichen Vertreter gibt. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies durch den Vermittler bestätigt werden (Dokumentation, dass ein amtlicher Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss) vorgelegen hat).
Ausnahme: es ist nur ein gesetzlicher Vertreter vorhanden.
6. Sonstiges
Ausnahme:
Der Verkauf von Anteilen eines Fonds mit Ausgabeaufschlag und die Anlage des Gegenwertes in einen Fonds ohne Ausgabeaufschlag ist entgeltfrei.
Der Verkauf von Anteilen eines Fonds ohne Ausgabeaufschlag und die Anlage des Gegenwertes in einen Fonds mit Ausgabeaufschlag wird der reguläre Ausgabeaufschlag erhoben, jedoch keine Tauschgebühr.
Wenn von einem Fonds der Gesellschaft X in einen Fonds der Gesellschaft Y umgeschichtet werden soll, spricht die ebase von der Fondsumschichtung. Hierbei fallen keine Tauschgebühren an, jedoch wird der Ausgabeaufschlag des Zielfonds berechnet.
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Einzahlungsfrist:
Der gesetzlich festgelegte Zeitraum von 6 Jahren, in dem der Arbeitgeber einzahlen kann. Einzahlungsfrist beginnt im Monat des Eingangs der ersten Zahlung bei der European Bank for Fund Services GmbH (ebase).
Sperrfrist:
Der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem Ihre Anteile im Wertpapiersparvertrag für VL bei der ebase (nachfolgend Depot VL genannt) festgelegt sind. Die Sperrfrist beginnt rückwirkend zum 1. Januar des Kalenderjahres der ersten Einzahlung (entscheidend ist dafür der Tag des Geldeingangs bei der ebase) und endet am 1. Januar des Kalenderjahres, das auf das Ende der Einzahlungsfrist folgt.
Freie Anteile:
Anteile, die nach Ablauf der Sperrfrist frei verfügbar sind.
Wir benötigen hierfür einen schriftlichen Auftrag mit Angabe Ihrer Depot-Nummer und Ihrer Unterschrift. Sie können zur Auftragserteilung unser Formular “Verkauf/Auslieferung/Übertrag” oder “Tausch/Fondsumschichtung” verwenden, welches Sie auf der Homepage finden. Falls uns z.B. ein Verkaufs- Auftrag bis zum Jahresende vorliegt, wird der Verkauf der freien Anteile zum Rücknahmepreis des ersten Börsentages im neuen Jahr abgerechnet. Sie erhalten den Verkaufserlös dann einige Tage später auf dem von Ihnen genannten Bankkonto gutgeschrieben.
Was muss ich tun, wenn ich auch nach Ende der Einzahlungsfrist weiterhin in meinen jetzigen VL-Fonds sparen möchte?
Die nach Ablauf der Einzahlungsfrist weiter eingehenden vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers werden automatisch auf Ihrem bereits bestehenden Depot angelegt. Die Folgezahlung aktiviert einen Anschlussvertrag, dessen Einzahlungs- und Sperrfrist wieder neu beginnen.
Sie sind an einem ebase Depot interessiert? Wir senden Ihnen gerne unverbindlich weitere Informationen zur Depoteröffnung bei der ebase zu.