Ebase FAQ

Hier finden Sie die gängigen Fragen, die wir rund um ein Depot bei der ebase erhalten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, treten Sie bitte mit uns in Kontakt.

1. Depoteröffnung

Die Depoteröffnung bei der ebase erfolgt nach Eingang aller vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Eröffnungsunterlagen.
Wenn eine eindeutige Zuordnung des Zahlungseingangs (Angabe der korrekten Depotpositionsnummer bzw. der Depotnummer + WKN/ISIN) möglich ist, wird im Normalfall der Betrag nach Eingang zum gültigen Tageskurs angelegt, es sein denn, für den Fonds bestehen abweichende Cut-off-Zeiten und / oder Forward-Pricing-Regelungen. Details zu den Abrechnungsmodalitäten der ebase entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Unter der Voraussetzung, dass für jeden Fonds eine Depotposition angelegt wird, können bis zu 99 Fonds im ebase Depot verwahrt werden.
Ein Depot mit mehreren Depotpositionen. In einem Depot können bis zu 99 Depotpositionen angelegt werden.
Im ebase Depot können grundsätzlich alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Publikumsfonds verwahrt werden. Ausnahme: ausländische Investmentfonds ohne Zulassung zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland; geschlossene Immobilienfonds, Schifffonds und ähnliche; Fonds mit Redemption Fee; B-Shares; Einzelwertpapiere (Aktien, Renten, Anleihen, Schatzbriefe) können nicht im ebase Depot verwahrt werden.
Im ebase Depot sind Einzahlungen auf alle im ebase Fondspektrum enthaltenen Fonds möglich.
Sobald das Depot eröffnet wurde, erhält der Kunde umgehend eine Bestätigung.
Grundsätzlich erhält der Kunde nach jedem Umsatz (z.B. Verkauf, Tausch), zur Ertragsausschüttung sowie zum 31.12. eines Jahres einen Depotauszug. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung für Sparpläne werden die Daten der Abrechnung auf dem Kontoauszug Ihrer Bank angezeigt.
Ja, zusammen mit der Depoteröffnungsbestätigung erhält der Kunde eine Begrüßungsmappe von der ebase, die neben dem FSA weitere Formulare enthält und in der sämtliche depotrelevante Korrespondenz abgelegt werden kann.
Die Depotpositionsnummer ist 13-stellig: Wie das folgende Beispiel zeigt, ist die Depotnummer 11-stellig und wird um die 2-stellige Depotpositionsnummer ergänzt.

Depotnummer: 99112345678
Depotpositionsnummer : 01

Die Identität des Depotinhabers muss durch Vorlage eines amtlichen Ausweises vom Vermittler geprüft und bestätigt werden. Eine Kopie des Ausweises ist für die ebase nicht erforderlich! Der Depotinhaber darf sich nicht selbst legitimieren.

2. Depotentgelt

Das Depotführungsentgelt für das multi-KAG-fähige ebase Depot beträgt 36 € pro Jahr als Pauschale. Hier sind sämtliche Depotführungsleistungen sowie Transaktionen bereits enthalten. Lediglich für Tauschorders berechnet ebase 2,90 € pro Tausch. Die Einzelheiten zu diesen und anderen Leistungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Das Entgelt wird bei der ebase pro Depot erhoben. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.

3. Zahlungsaufträge

Bei einem einmaligen Einzug beträgt die Mindestanlagesumme 500,00 EUR. Bei Sparplänen beträgt die Mindestsumme 50,00 EUR.
Der Auftrag muss der ebase 10 Tage vor dem gewünschten Einzugstermin vorliegen. Die möglichen Einzugstermine sind der 01. bzw. 15 . eines jeden Monats.
Ja, ab einer Einmalzahlung von mindestens 500,00 Euro und bis maximal 25.000,00 EUR.
Die Einrichtung von Zahlungsplänen ist für eine Vielzahl der Fonds möglich. Die Liste der sparplanfähigen Fonds entnehmen Sie bitte dem ebase Fondspektrum.
1. Aufträge, die der ebase bis 14:00 Uhr eines Börsentages vorliegen, werden grundsätzlich taggleich unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen bearbeitet. Aufträge, die der ebase nach 14:00 Uhr vorliegen, werden spätestens am darauf folgenden Tag unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen bearbeitet. Maßgeblich für den Abrechnungspreis der Order ist jedoch der genaue Zeitpunkt der Order-Erfassung durch die ebase.

2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase vor der Order-Annahmeschlusszeit eines Fonds (Cut-Off-Zeit), die auf der Homepage der ebase eingesehen werden kann, wird die Order von der ebase taggleich weitergeleitet. Die Order wird von der ebase gegenüber dem Auftraggeber zum Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis (nachfolgend “Anteilspreis” genannt) des geltenden Börsentages, spätestens zum Anteilspreis des darauf folgenden Börsentages abgerechnet.

Als Ausnahmen von dieser Abrechnungsregelung gelten:

  • Wenn abweichende / andere Regelungen im Verkaufsprospekt/Vertragsbedingungen des jeweiligen Fonds getroffen sind;
  • Fonds mit Forward-Pricing;
  • Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von der ebase mit Forward-Pricing abgerechnet werden*.

In diesen Ausnahmefällen wird die Order nicht mit dem Anteilspreis des Ordereingangstages, sondern mit dem Anteilspreis des nächsten Börsentages oder eines der nächst folgenden Börsentage gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.

3. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase nach der Order-Annahmeschlusszeit eines Fonds (Cut-Off-Zeit), die auf der Homepage der ebase eingesehen werden kann, wird die Order von der ebase am nächsten Börsentag weitergeleitet. Die Order wird von der ebase gegenüber dem Auftraggeber mit dem Anteilspreis des nächsten Börsentages, spätestens jedoch mit dem Anteilspreis des darauf folgenden Börsentag abgerechnet, sofern die unter Punkt 2 aufgeführten Fälle keine andere Abrechnung bestimmen. In diesen Fällen wird die Order mit dem Anteilspreis des übernächsten oder eines der darauf folgenden Börsentage gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.

4. Bei Investmentfonds, bei denen Ausgabe- und Rücknahmepreise nicht börsentäglich ermittelt werden, wird statt des Börsentages der Tag der nächsten Preisfeststellung zugrunde gelegt.

5. Bei Tauschaufträgen und Fondsumschichtungen werden die an der Transaktion beteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag unter Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet.

* Das Forward-Pricing kann von der ebase abweichend zum Verkaufsprospekt/Vertragsbedingungen des Fonds geregelt werden, wenn aus abwicklungstechnischen Gründen die Order von der ebase bereits am Vortag weitergeleitet werden muss.

4. Entnahmepläne

5. Depots für Minderjährige

Der minderjährige Depotinhaber und der/die gesetzliche(n) Vertreter.
Keine, lediglich auf dem Depoteröffnungsantrag muss die Identitätsprüfung der Eltern sowie die Bestätigung erfolgen, dass eine Geburtsurkunde vorgelegen hat. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss zusätzlich durch den Vermittler bestätigt werden, dass ein amtlicher Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss) vorgelegen hat.
Ja.

Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass es nur einen gesetzlichen Vertreter gibt. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies durch den Vermittler bestätigt werden (Dokumentation, dass ein amtlicher Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss) vorgelegen hat).

Ja.
Ausnahme: es ist nur ein gesetzlicher Vertreter vorhanden.

6. Sonstiges

Selbstverständlich ist der Tausch von Fonds bei der ebase möglich. Als Fondstauschbezeichnet die ebase den Tausch von Fonds ein- und derselben Kapitalanlagegesellschaft bzw. Emittentengruppe (siehe aktuelles Preis und Leistungsverzeichnis). Hierbei wird der am Tausch beteiligte Fonds zum Rücknahmepreis erworben, d.h. es fallen keine Ausgabeaufschläge an. Lediglich für Tauschorders berechnet ebase 2,90 € pro Tausch.

Ausnahme:

Der Verkauf von Anteilen eines Fonds mit Ausgabeaufschlag und die Anlage des Gegenwertes in einen Fonds ohne Ausgabeaufschlag ist entgeltfrei.

Der Verkauf von Anteilen eines Fonds ohne Ausgabeaufschlag und die Anlage des Gegenwertes in einen Fonds mit Ausgabeaufschlag wird der reguläre Ausgabeaufschlag erhoben, jedoch keine Tauschgebühr.

Wenn von einem Fonds der Gesellschaft X in einen Fonds der Gesellschaft Y umgeschichtet werden soll, spricht die ebase von der Fondsumschichtung. Hierbei fallen keine Tauschgebühren an, jedoch wird der Ausgabeaufschlag des Zielfonds berechnet.

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.

Ja. Eine Ausnahme besteht jedoch für Minderjährigen-Depots und VL Depots, die nicht verpfändet werden dürfen.
Sofern eine Vollmacht für den Todesfall vorliegt, genügt die Sterbeurkunde sowie die Identitätsprüfung des/der Bevollmächtigten. Andernfalls muss zusätzlich ein Erbschein oder ein gerichtlich eröffnetes Testament mit Eröffnungsniederschrift eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass bei Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften weitere Unterlagen benötigt werden.

Einzahlungsfrist:

Der gesetzlich festgelegte Zeitraum von 6 Jahren, in dem der Arbeitgeber einzahlen kann. Einzahlungsfrist beginnt im Monat des Eingangs der ersten Zahlung bei der European Bank for Fund Services GmbH (ebase).

Sperrfrist:

Der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem Ihre Anteile im Wertpapiersparvertrag für VL bei der ebase (nachfolgend Depot VL genannt) festgelegt sind. Die Sperrfrist beginnt rückwirkend zum 1. Januar des Kalenderjahres der ersten Einzahlung (entscheidend ist dafür der Tag des Geldeingangs bei der ebase) und endet am 1. Januar des Kalenderjahres, das auf das Ende der Einzahlungsfrist folgt.

Freie Anteile:

Anteile, die nach Ablauf der Sperrfrist frei verfügbar sind.

Nein. Sie können die Anteile in Ihrem Depot belassen und als Grundlage für Ihren weiteren Vermögensaufbau verwenden.
Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie jederzeit über Ihre freien Anteile verfügen.

Wir benötigen hierfür einen schriftlichen Auftrag mit Angabe Ihrer Depot-Nummer und Ihrer Unterschrift. Sie können zur Auftragserteilung unser Formular “Verkauf/Auslieferung/Übertrag” oder “Tausch/Fondsumschichtung” verwenden, welches Sie auf der Homepage finden. Falls uns z.B. ein Verkaufs- Auftrag bis zum Jahresende vorliegt, wird der Verkauf der freien Anteile zum Rücknahmepreis des ersten Börsentages im neuen Jahr abgerechnet. Sie erhalten den Verkaufserlös dann einige Tage später auf dem von Ihnen genannten Bankkonto gutgeschrieben.

Was muss ich tun, wenn ich auch nach Ende der Einzahlungsfrist weiterhin in meinen jetzigen VL-Fonds sparen möchte?

Die nach Ablauf der Einzahlungsfrist weiter eingehenden vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers werden automatisch auf Ihrem bereits bestehenden Depot angelegt. Die Folgezahlung aktiviert einen Anschlussvertrag, dessen Einzahlungs- und Sperrfrist wieder neu beginnen.

Nein – lediglich die im Folgevertrag neu angelegten Anteile unterliegen der gesetzlichen Sperrfrist.
Für einen anderen VL-fähigen Fonds benötigen Sie eine weitere Depotposition VL, die Sie bei uns eröffnen können. Bitte senden Sie uns dazu – rechtzeitig vor Ablauf der Einzahlungsfrist – einen formlosen Auftrag mit Angabe Ihrer Depotnummer und Ihrer Unterschrift (sofern Ihr Depot VL vor dem 1.1.1995 eröffnet wurde, benötigen wir einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Depoteröffnungsantrag von Ihnen). Sie erhalten dann von uns Ihre Eröffnungsbestätigung und eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber mit allen notwendigen Angaben zur Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen.
Ein Fondswechsel innerhalb der Sperrfrist ist bei unseren Depots VL nicht möglich. Sie können allerdings Ihr aktuelles Depot VL bis zum Ende der Sperrfrist ruhen lassen (das heißt, die Anteile bleiben bis zum Ende der Sperrfrist auch weiterhin gesperrt) und eine weitere Depotposition VL mit einem anderen Fonds eröffnen. Senden Sie uns dazu bitte einen formlosen Auftrag mit Angabe Ihrer Depotnummer und Ihrer Unterschrift. Sie erhalten dann Ihre Depoteröffnungsbestätigung und eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber mit allen notwendigen Angaben zur Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen. Bitte beachten Sie, dass für diese neue Depotposition VL die 6-jährige Einzahlungsfrist und die 7-jährige Sperrfrist neu beginnen.
Die VL-Bescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten Sie zusammen mit dem Depotauszug zum Jahresende sowie ggf. der Jahressteuerbescheinigung /Jahresbescheinigung bis Ende Januar des Folgejahres per Post von der ebase zugeschickt.

Sie sind an einem ebase Depot interessiert? Wir senden Ihnen gerne unverbindlich weitere Informationen zur Depoteröffnung bei der ebase zu.