Riester Rente - Zertifizierung und Verbraucherschutz

Riester Rente Zertifizierung als Sicherheit und Verbraucherschutz

Verbraucherschutz wird bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge durch die Riester Rente groß geschrieben. Die private Altersvorsorge der Riester Rente soll als zusätzlicher finanzieller Baustein in der Lebensplanung der Menschen in der Bundesrepublik eine wichtige Rolle spielen. Aus diesen Gründen überwacht der Staat seine staatlich geförderte Altervorsorge der Riester Rente und alle Anlageprodukte.

Der Staat legt hierbei strenge und überwachte Mindestanforderungen fest (Zertifizierungskriterien). Werden die Anlageprodukte anerkannt, werden sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert.

Besonders wichtig bei dem Abschluss eines Anlageproduktes ist die Überprüfung, ob das Produkt den Vermerk führt: "der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderfähig".

Dieser Verweis belegt, dass das Anlageprodukt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzgebers entspricht. Anhand dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass nur sichere und geprüfte Anlageprodukte auf den Markt kommen können. Ein umfangreicher Verbraucherschutz ist durch die Riester Rente Zertifizierung sichergestellt. Die Qualität des Riester Angebots ist allerdings nicht Bestandteil der Zertifizierung.

Riester Rente - Überblick über die einzelnen Voraussetzungen der staatlichen Zertifizierung

Private Rentenversicherungen, Bankspar- und Investmentfondssparpläne müssen im Einzelnen folgende Bedingungen erfüllen, um als förderfähig im Sinne einer staatlichen Förderung anerkannt zu werden:

Auszahlung der Zusatzrente erst ab dem 60. Lebensjahr

Keine Auszahlung vor Beginn der Altersrente

Altersvorsorgeverträge ab dem 01.01.2006 müssen geschlechtsneutral sein

Zu Beginn der Auszahlphase müssen eingezahlte Beiträge und Zulagen garantiert sein

Die Zusatzrente muss lebenslange Leistungen garantieren

Die Abschlusskosten und die Vertriebskosten müssen über einen Zeitraum von mindestes 5 Jahren verteilt werden

Der Anbieter muss den Anleger über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur der Geldanlage und das Risikopotential unterrichten

Altersvorsorgeverträge und das darin angesparte Kapital sind nicht pfändbar und unterliegen nicht der Insolvenzmasse

Nur bei Einhaltung und Gewährleistung dieser Voraussetzungen kann ein Anlageprodukt ein Zertifikat erhalten. Dieses Zertifikat wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter strengen Prüfungen vergeben.

Weitere Informationen zur Riester-Rente

Möglichkeiten der Altersvorsorge: Private & betriebliche Altersvorsorge

Einleitung zur Riester-Rente: Die Riester Rente

Darum gibt es die Riester-Rente: Informationen zur Riester Rente

Geförderter Personenkreis: Riester Rente Förderung für fast jeden

Auch Staatsdiener können riestern: Riester-Rente für Beamte

So viel legt der Staat dazu: Riester Rente Zulage

Individuelle Höhe Riester-Förderung ermitteln: Riester Rente Berechnungen

Formen der Riester-Rente: Vorstellung von Versicherung, Fonds- und Bankensparplan

Besonders für Personen ab 55 geeignet: Riester-Banksparplan

Meist zu teuer und renditearm: Riester Rentenversicherung

Empfehlenswert, da flexibel und renditestark: Riester Investment Fonds

Riester-Rente statt VL-Sparen: Altersvorsorgewirksame Leistungen

Unsere Empfehlung: DWS Riester-Rente Premium

Riester-Rente wechseln: Riester Rente Anbieterwechsel

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