Riester Rente Zertifizierung als Sicherheit und Verbraucherschutz
Verbraucherschutz wird bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge durch die Riester Rente groß geschrieben. Die private Altersvorsorge der Riester Rente soll als zusätzlicher finanzieller Baustein in der Lebensplanung der Menschen in der Bundesrepublik eine wichtige Rolle spielen. Aus diesen Gründen überwacht der Staat seine staatlich geförderte Altervorsorge der Riester Rente und alle Anlageprodukte.
Der Staat legt hierbei strenge und überwachte Mindestanforderungen fest (Zertifizierungskriterien). Werden die Anlageprodukte anerkannt, werden sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert.
Besonders wichtig bei dem Abschluss eines Anlageproduktes ist die Überprüfung, ob das Produkt den Vermerk führt: "der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderfähig".
Dieser Verweis belegt, dass das Anlageprodukt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzgebers entspricht. Anhand dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass nur sichere und geprüfte Anlageprodukte auf den Markt kommen können. Ein umfangreicher Verbraucherschutz ist durch die Riester Rente Zertifizierung sichergestellt. Die Qualität des Riester Angebots ist allerdings nicht Bestandteil der Zertifizierung.
Riester Rente - Überblick über die einzelnen Voraussetzungen der staatlichen Zertifizierung
Private Rentenversicherungen, Bankspar- und Investmentfondssparpläne müssen im Einzelnen folgende Bedingungen erfüllen, um als förderfähig im Sinne einer staatlichen Förderung anerkannt zu werden:
Auszahlung der Zusatzrente erst ab dem 60. Lebensjahr
Keine Auszahlung vor Beginn der Altersrente
Altersvorsorgeverträge ab dem 01.01.2006 müssen geschlechtsneutral sein
Zu Beginn der Auszahlphase müssen eingezahlte Beiträge und Zulagen garantiert sein
Die Zusatzrente muss lebenslange Leistungen garantieren
Die Abschlusskosten und die Vertriebskosten müssen über einen Zeitraum von mindestes 5 Jahren verteilt werden
Der Anbieter muss den Anleger über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur der Geldanlage und das Risikopotential unterrichten
Altersvorsorgeverträge und das darin angesparte Kapital sind nicht pfändbar und unterliegen nicht der Insolvenzmasse
Nur bei Einhaltung und Gewährleistung dieser Voraussetzungen kann ein Anlageprodukt ein Zertifikat erhalten. Dieses Zertifikat wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter strengen Prüfungen vergeben.
Weitere Informationen zur Riester-Rente
Möglichkeiten der Altersvorsorge:
Private & betriebliche Altersvorsorge
Einleitung zur Riester-Rente:
Die Riester Rente
Darum gibt es die Riester-Rente:
Informationen zur Riester Rente
Geförderter Personenkreis:
Riester Rente Förderung für fast jeden
Auch Staatsdiener können riestern:
Riester-Rente für Beamte
So viel legt der Staat dazu:
Riester Rente Zulage
Individuelle Höhe Riester-Förderung ermitteln:
Riester Rente Berechnungen
Formen der Riester-Rente:
Vorstellung von Versicherung, Fonds- und Bankensparplan
Besonders für Personen ab 55 geeignet:
Riester-Banksparplan
Meist zu teuer und renditearm:
Riester Rentenversicherung
Empfehlenswert, da flexibel und renditestark:
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Riester-Rente statt VL-Sparen:
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