Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds – Die Besteuerung von Erträgen aus Sicht der Privatanleger

Dem einzelnen Anleger fließen mehrere Formen von Erträgen aus Investmentfonds zu. Je nach Anlage fließen dem Anleger Dividenden, Zinsen und/oder Einkünfte aus Mieterträgen in Form der Ausschüttung oder Thesaurierung zu.

Die aufgeführten Erträge sind mit dem persönlichen und individuellen Einkommenssteuersatz beim privaten Anleger zu versteuern. Man spricht hierbei von der Versteuerung der “Einkünfte aus Kapitalvermögen”, unabhängig ob bei dem betreffenden Investmentfonds die Erträge ausgeschüttet oder thesauriert werden.

Ab dem 01.01.2009 trat die Abgeltungssteuer in Kraft. Die neuen Regelungen der Abgeltungssteuer haben die Besteuerung von Kapitalerträgen gänzlich umgestellt. Seit dem Abgeltungssteuer Stichtag werden sämtliche Einkünfte aus Kapitalerträgen mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % versteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Es gelten bei der Versteuerung von Erträgen aus Investmentfonds folgende Regeln

  • Dividenden sind von den Anlegern nur zur Hälfte zu versteuern.
  • Zinsen sind von den Anlegern in voller Höhe zu versteuern.
  • Inländische Mieten sind in voller Höhe steuerpflichtig.
  • Ausländische Mieten sind in Deutschland in der Regel steuerfrei. Es gilt jedoch der Progressionsvorbehalt.
  • Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften sind nicht steuerpflichtig.

Investmentfonds – Kapitalertragssteuer und Zinsabschlagssteuer im Überblick

Auf die Dividenden wird eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 % erhoben. Bei der Zinsabschlagssteuer ein %-Satz von 30 % auf Zinsen und inländische Mieten. Die einbehaltenen Steuern werden direkt an den Fiskus abgeführt.

Um dem entgegenzuwirken können Anleger diese Art der “Steuervorauszahlung” umgehen, wenn sie die angebotenen Steuerfreibeträge ausnutzen. Mit einem Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung können die Anleger die Freibeträge nutzen und so Steuern sparen.

Beim Verkauf von Investmentfondsanteilen sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Anteile an einem Investmentfonds mehr als ein Jahr vergangen ist. Liegt die Zeitspanne zwischen Erwerb und Veräußerung unter einem Jahr, so ist der Gewinn in vollem Umfang steuerpflichtig. Seit dem 01.01.2009 gelten schon die Regelungen der neuen Abgeltungssteuer. Die neue Regelung erhebt einen pauschalen Steuersatz von 25 %, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

AnlageprodukteBisherige BesteuerungZukünftige Besteuerung
AktienfondsInnerhalb des Investmentfonds realisierte Kursgewinne bleiben steuerfrei. Der Anleger muss die Kursgewinne innerhalb eines Jahres versteuern und Dividenden zur Hälfte.Abgeltungssteuer auf Aktienfonds
RentenfondsThesaurierte und ausgeschüttete Erträge unterliegen der persönlichen Progression. Der Fonds kann die Gewinne aus niedrig verzinsten Anleihen steuerfrei realisieren.Abgeltungssteuer auf Rentenfonds
Geschlossene FondsSteuerfreie Kursgewinne und Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden profitieren in der Regel Private-Equity- Fonds sowie Venture-Capital FondsAbgeltungssteuer & Geschlossene Fonds