Die Abgeltungssteuer – Rentenfonds und die steuerlichen Perspektiven
Rentenfonds ist eine Bezeichnung für Investmentfonds, die überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere, so genannte Renten, investieren. Rentenfonds investieren also z.B. in Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Bundesschatzbriefen oder Anleihen. Alle Rentenpapieren gleich ist eine Verzinsung, d.h. der Fonds erhält ebenso wie ein Privatanleger einen Anspruch auf Zinszahlungen durch den Herausgeber, wie z.B. Staat oder Unternehmen, der Rentenpapiere.
Rentenfonds investieren wie private Anleger in verzinste Wertpapiere. Im Gegensatz zu privaten Anlegern können Rentenfonds durch die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel hier eine umfassendere Auswahl an Rentenpapieren treffen. Durch den Erwerb von vielen verschiedenen festverzinslichen Wertpapieren kann das Risiko vermindert bei gleichem oder höherem Ertrag durch den Rentenfonds gesteigert werden.
Rentenfonds verfügen über ein professionelles Fondsmanagement, welches kontinuierlich den Markt beobachtet und dadurch auch sehr kurzfristig auf Zinsänderungen oder Investitionsgelegenheiten reagieren kann.
Rentenfonds wurden in Deutschland erstmalig 1966 angeboten, seit Beginn der 90er Jahre haben sich die Mittelzuflüsse in Rentenfonds vervielfacht. Ein fallendes Zinsniveau und ein steigendes Sicherheitsbedürfnis haben sicherlich zu dieser Entwicklung beigetragen.
Die Besteuerung von Rentenfonds bis zum 31.12.2008
Rentenfonds erzielen Einnahmen aus Zinsen und Kursgewinnen. Zinsen sind hierbei voll steuerpflichtig. Kursgewinne müssen Anleger je nach ihrem persönlichen Grenzsteuersatz mit 15-45 % versteuern. Dies gilt jedoch nur, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Anteile weniger als ein Jahr liegt. Ansonsten sind die Kursgewinne steuerfrei.
Rentenfonds und Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009
Seit dem 01.01.2009 werden Zinserträge mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% versteuert. Liegt der persönliche Steuersatz darüber, spart man zukünftig also Steuern.
Kursgewinne unterliegen jedoch im Zuge der Reform ebenfalls der Abgeltungssteuer. Rentenfonds, die vor 2009 erworben wurden und mindestens 12 Monate gehalten im Depot gehalten wurden, erzielen auch in Zukunft steuerfreie Kursgewinne.
Strategie für Rentenfonds im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer
Bei der Auswahl der passenden Rentenfonds sollte überprüft werden inwieweit der einzelne Fonds für eine langfristige Anlage in Betracht kommt, da bei einem Kauf vor 2009 so dauerhaft steuerfreie Kursgewinne erzielt werden können.
Den passenden Rentenfonds können Sie über unser Fondsinformationsportal finden.
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Abgeltungssteuerbegünstigt in gemischte Fonds investieren
Auch ab 2009 ist es noch möglich in Rentenfondszu investieren, ohne, dass Abgeltungssteuer zu entrichten ist. Abgeltungssteuerbegünstige Anlagen für Fondssparpläne.