Die Basisrente – Steuererklärung und weitere Informationen zur Basisrente
Für die ab 01.01.2005 eingeführte Basisrente sieht der Gesetzgeber eine ganze Reihe besonderer, steuerlicher Betrachtungen vor. Um auch steuerlich korrekt handeln zu können, muss die Basisrente Steuererklärung detailliert erläutert werden. So sind die Basisrente Beiträge, die in einen Basisrentenversicherungsvertrag entrichtet werden, bis zu einer Höhe von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete steuerlich absetzbar – von 2005 bis 2025 allerdings nur abgestuft.
Die Beiträge, die ein Versicherungsnehmer in 2005 für einen Basisrentenversicherungsvertrag aufgewandt hat, kann er demnach zu 50% steuerlich geltend machen. Jedes Jahr steigt der steuerlich relevante Anteil der Beiträge dann um 2% an bis 2025 die kompletten Basisrente Beiträge von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Um die Steuerfreiheit der Beiträge aber auch wirklich zu erreichen, muss der Versicherungsnehmer seine Zahlungen in seiner Einkommensteuererklärung erst einmal angeben. Hierfür würde ein spezielles Feld geschaffen, die so genannten “Altersvorsorgeaufwendungen”.
In dieses Feld wird allerdings nicht der bereits prozentual ausgerechnete Teil der Beiträge eingetragen, sondern die vollen, gezahlten Beiträge – das Finanzamt ermittelt nämlich automatisch, zu welchem Teil die Beiträge steuerlich berücksichtigt werden können.
Basisrente Zusatzversicherungen abschließen und steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen
Grundsätzlich ist es möglich, in einen Basisrentenvertrag so genannte “Zusatzversicherungen” einzuklammern. Auf diese Weise kann z.B. eine Rente bei Berufsunfähigkeit oder eine Leistung im Todesfall abgesichert werden. Der Beitragsteil, der auf diese Zusatzversicherungen entfällt, darf dabei 50% der Beiträge nicht überschreiten. Ist das nämlich der Fall, kann die Zusatzversicherung nicht mehr im Rahmen der Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend gemacht werden, sondern muss als Sonderausgabe verbucht werden.
Da hier die Grenzen aber wesentlich enger sind, kann das unter Umständen zu einer erheblichen Steuermehrbelastung führen. Gerade für Selbständige und Freiberufler kann sich der Abschluss einer Zusatzversicherung unter 50% der Beitragssumme daher durchaus rechnen.
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