Basisrente Berufsunfähigkeit

Basisrente und Berufsunfähigkeit

Die Basisrente hat sich mittlerweile sehr gut in die deutsche Vertragslandschaft für Altersvorsorgeprodukte integriert. Ihre Vorteile sind enorm. So können zum Beispiel die Basisrente Beiträge bzw. die Rürup-Rente Beiträge zu einer Basisrente bis zu einer Höhe von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete steuerlich geltend gemacht werden. Diese Grenzen liegen weit über dem was sonst als Sonderausgaben abzugsfähig ist, zum Beispiel auch für Berufsunfähigkeitsrenten.

Nun ist es aber möglich Basisrente und Berufsunfähigkeit miteinander zu verbinden. Hierfür wird einfach eine entsprechende Zusatzversicherung in den Basisrentenvertrag integriert. Sofern die Beiträge, die auf den Berufsunfähigkeitsteil entfallen 49% des Gesamtbeitrages nicht überschreiten kann eine solche Kombination aus Basisrente und Berufsunfähigkeit steuerlich bis zu 20.000/40.000 Euro abgesetzt werden.

Eine Kuriosität ist allerdings die Tatsache, dass Beiträge die für die “Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit” vorgesehen sind zu den Beiträgen für die Altersvorsorge hinzugezählt werden müssen, also den Gesamtteil der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung verkleinern.

Die Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeit birgt allerdings auch einige Nachteile. Bei den meisten Versicherungen ist es zum Beispiel nicht möglich, die Basisrente zu kündigen ohne auch den Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Berufsunfähigkeitsrente die aus einer Basisrente mit Berufsunfähigkeit gezahlt wird, voll versteuert werden muss und nicht, wie bei einer eigenständigen Berufsunfähigkeit, nur der Ertragsanteil der Steuerpflicht unterliegt.

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