Unternehmenssteuerreform Abgeltungssteuer: Alle Einkünfte aus Kapitalerträgen betroffen

Ein bedeutsamer Teil, der ab 2008 gültigen und im Sommer 2007 durch die Bundesregierung beschlossenen Unternehmenssteuerreform ist die Abgeltungssteuer. Diese neue Quellensteuer ist seit dem 01.01.2009 gültig und betrifft sämtliche Einkünfte aus Kapitalerträgen, die künftig mit einem pauschalen Satz in Höhe von 25% versteuert werden.

Hinzu kommen Abgaben für den Solidaritätszuschlag und, je nach Konfession des Steuerpflichtigen auch Kirchensteuern, so dass eine Gesamtabgabenhöhe von bis zu 28% erreicht werden kann. Die Themenbereiche Unternehmenssteuerreform, Abgeltungssteuer und Quellensteuer dominieren seitdem die Titelseiten der einschlägigen Fachpresse, da die Auswirkungen auf die Anlagestrategie privater Investoren erheblich sind.

Da von der Steuer gleichermaßen Aktien, Aktienfonds, Investmentfonds, Zertifikate und diverse andere Anlageformen betroffen sind, gilt es insbesondere Klarheit darüber zu gewinnen, durch welche spezifischen Vorgehensweisen, die Wirkung der Abgeltungssteuer gemildert oder wenigstens zeitlich begrenzt aufgeschoben werden kann.

Möglichkeiten bestehen hier vor allem in einer bewussten Lücke, die der Gesetzgeber in Bezug auf Unternehmenssteuerreform und Abgeltungssteuer integriert hat. Werden nämlich bestimmte Engagements in Bezug auf Investmentfonds noch vor dem 01.01.2009 getätigt, so erfolgen, vorausgesetzt, die Anteile werden für mindestens ein Jahr gehalten, künftige Kursgewinne letztmalig steuerfrei.

Darüber hinaus gilt, dass laufende Erträge aus Kapitalanlagen dann zunächst steuerfrei bleiben, wenn sie nicht ausgeschüttet, sondern stattdessen durch den Fondsbetreiber unmittelbar re-investiert werden. Dies ist bei Dachfonds, aber auch bei thesaurierenden, geschlossenen Fonds der Fall.

Sind Anleger in der Lage und bereit, ihre Anlagestrategie bis zum Stichtag entsprechend anzupassen, dann kann die steuerschädliche Wirkung der Abgeltungssteuer zumindest deutlich hinaus gezögert werden, teilweise, im Falle von sehr langfristigen Anlagen, auch vollständig umgangen werden.