Abgeltungssteuer auf Zertifikate, Garantiezertifikate und Finanzinnovationen

Für Zertifikate galt hinsichtlich der Abgeltungssteuer eine Übergangsregelung: Die damalige Regelung sah vor, dass Zertifikate, die vor dem 15.03.2007 erworben wurden, steuerfrei veräußert werden konnten, sofern die Spekulationsfrist von 1 Jahr eingehalten wurde. Wird innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, müssen die Erträge voll versteuert werden.

Übergangsregelung zur Abgeltungssteuer für Zertifikate

Zertifikate, die ab dem 15.03.2007 erworben und bis zum 30.06.2009 verkauft wurden, kamen ebenfalls noch in den Genuss nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei geführt zu werden. Diese Sonderregelung galt jedoch nur bei einem Erwerb vor dem 01.01.2009. Wurde ein Zertifikat nach dem 30.06.2009 veräußert, fallen nun auch hier die 25% Abgeltungssteuer an. Eine Versteuerung der Zinsen und der Veräußerungen von ab dem 31.12.2008 erworbenen Zertifikaten unterliegt der vollen Abgeltungsbesteuerung von 25%.

Abgeltungssteuer bei Garantiezertifikate und Finanzinnovationen

Garantiezertifikate werden als die Gewinner im Zuge der Abgeltungssteuer gehandelt. Bisher sind sämtliche Erträge voll steuerpflichtig, wenn das Garantiezertifikat als Finanzinnovation eingestuft wird.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 werden Zinserträge mit 25% besteuert, jedoch gilt dies nur für Zuflüsse nach dem 31.12.2008. Bei einer Veräußerung ist lediglich die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufsbetrag mit der Abgeltungssteuer zu versteuern. Für Anleger mit einer hohen Progression bietet sich im Ergebnis die Abgeltungsteuersatz an, da nunmehr eine einheitliche Versteuerung mit 25% erfolgt statt mit dem persönlichen Steuersatz.