Rürup-Rente Steuervorteile

Rürup Rente – Steuer, Steuervorteile und die Besteuerung der Rüruprente im Überblick

Die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente erfolgt nicht wie bei der Riester-Rente über mögliche Zulagen, sondern über Steuerersparnis und dies in höherem Maße als bei der Riesterrente. Das heißt, dass Versicherungsnehmer in der Ansparphase ihre gezahlten Rürup-Rente Beiträge am Jahresende steuerlich absetzen können. In Abhängigkeit vom Steuersatz muss weniger (hoher Steuersatz) oder mehr (niedriger Steuersatz) an Netto-Beiträgen gezahlt werden.

Rürup-Rente Steuervorteile nutzen und Rürup-Rente Beiträge steuermindernd absetzen

Im Jahr 2007 sind gibt es die Möglichkeit in der Einkommenssteuererklärung bis zu 64 Prozent der gezahlten Rürup-Rente Beiträge als Versorgungsaufwendungen abzusetzen. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2%, sodass im Jahre 2025 100 Prozent der Einzahlungen steuerlich angesetzt werden können. Die jährlich absetzbare Höchstsumme liegt für Verheiratete bei 40000 Euro, für Ledige bei der Hälfte.

Rürup-Rente – Steuervorteile in der Ansparphase nutzen

In der Ansparphase ist die eingezahlte Summe steuerfrei und erst bei Auszahlung der Rürup-Rente erfolgt eine volle Besteuerung nach dem vollen Steuersatz. Dieses Prinzip wird nachgelagerte Besteuerung genannt. Der Anteil der Bruttorente, die steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Beginns der Rentenauszahlung und liegt bei 50-54% bei Eintritt bis 2007.

Dieser Bruttorentenbetrag ist fest und bleibt auch bei Rentenanpassung unverändert. Es gibt auch Rentenfreibeträge und Rentner können Anteile ihrer Rente für Krankenversicherung und Pflegeversicherung abziehen, sodass die letztendliche Steuerlast individuell verschieden ist. Sie ist auch abhängig vom Familienstand des Rentners.

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