Das Kapitalwahlrecht bei der Rente
Manche privaten Rentenversicherungen ermöglichen den Versicherten, bei Ablauf des Vertrages eine Entscheidung über die Auszahlung der angesparten Summe zu treffen. Je nach Wunsch kann die Versicherungssumme zuzüglich der verdienten Überschussanteile entweder in einer Summe an den Versicherten ausgezahlt oder als monatliche Rente bezahlt werden.
Sofern sich Versicherte für eine Rentenzahlung entscheiden, wird diese als Leibrente lebenslang ausgezahlt. Um sicherzustellen, dass das Kapital erhalten bleibt, bieten viele Versicherte zusätzlich eine Rentengarantiezeit für fünf, zehn oder 15 Jahre. Innerhalb dieser Zeit wird die Rente auch dann ausgezahlt, wenn der Versicherte bereits verstorben ist. Die Auszahlung erfolgt dann an die Hinterbliebenen.
Das Kapitalwahlrecht bei Riester
Im Unterschied zu den klassischen Rentenversicherungen gibt es ein Kapitalwahlrecht bei Riester nicht. Die Riester-Rente wurde von der Bundesregierung konzipiert, um das Absenken des Rentenniveaus privat ausgleichen zu können. Hierfür werden staatliche Förderungen in Form der Riester-Zulagen sowie des Steuervorteils gewährt. Die Bundesregierung will mit diesen Förderungen allerdings Altersarmut vermeiden, so dass die angesparten Gelder im Alter in jedem Fall als lebenslange Rente ausgezahlt werden müssen. Das Kapitalwahlrecht bei Riester ist auf 30% des Kapitals beschränkt, so dass lediglich dieser Anteil als Einmalbetrag ausgezahlt werden kann. Der Restbetrag hingegen muss verrentet werden.
Das Kapitalwahlrecht bei Rürup
Auch die Rürup-Rente kann eine gute Möglichkeit sein, fürs Alter vorzusorgen. Sie wurde vor allem für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, die keine Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Sie sollen hiermit eine Leibrente ansparen, die dann im Alter ausgezahlt werden kann. Da es sich bei der Rürup-Rente also um eine Basisrente handelt, die mit der gesetzlichen Rente gleichzustellen ist, gibt es kein Kapitalwahlrecht bei Rürup. Die gesamte Ansparsumme muss somit in eine Rentenzahlung umgewandelt werden. Die Rürup Vor- und Nachteile hier im Überblick.