Besteuerung Basisrente
Die Besteuerung der Basisrente
Die Basisrente als private Form der Altersvorsorge bietet dem Versicherungsnehmer einige Vorteile gegenüber anderen Vorsorgeversicherungen. Besonderen Anreiz bietet die Besteuerung der Basisrente. Der Versicherungsnehmer, d.h. eine wirtschaftlich selbständige oder unselbstständige im Erwerbsprozess stehende Person, kann die Beiträge zur Basisrente bis zum geltenden Höchstbetrag im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Aufwendungen zur Altersvorsorge geltend machen. Für Alleinstehende liegt der Höchstbetrag bei 20.000 € und für Eheleute bei 40.000 € jährlich.
Während der Beitragszahlungsphase werden die Aufwendungen nur mit z.Zt. 64% besteuert. Dieser Prozentsatz wird kontinuierlich gesteigert, bis die Beiträge im Jahr 2025 zu 100% steuerfrei sind. Analog dazu erfolgt die Besteuerung der Basisrente während der Auszahlungsphase zunächst mit 54%, um durch eine schrittweise Erhöhung im Jahr 2040 vollkommen steuerfrei zu sein.
Da der Sinn der Basisrente ein langjähriger Vermögensaufbau und die Ergänzung der finanziellen Mittel im Alter ist, kann nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr über das angesammelte Kapital verfügt werden. Die Leistung der Basisrente wird als monatlich Rente ein Leben lang erbracht.
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