All-in-Fee – Kosten der Fondsanlage
Gebührenangabe ohne Ausgabeaufschlag
Der Begriff “All-in-Fee” umfasst und beschreibt die Gebührenangabe in Prozent, die sämtliche im Zusammenhang mit einer Fondsanlage anfallenden Kosten angibt mit Ausnahme des Ausgabeaufschlages.
Der Begriff “All-in-Fee” fasst insbesondere die Management- und Depotbankgebühren zusammen, berücksichtigt aber auch weitere wichtige Kostenblöcke, wie beispielsweise Transaktionskosten oder mögliche Erfolgsgebühren (Performance fee), die in der Total Expense Ratio (TER) nicht eingeschlossen sind.
Darüber hinaus gibt der Begriff “All-in-Fee” die Kosten für sämtliche Verkaufsprospekte, Rechenschaftsberichte, Preispublikationen oder die Revisionstelle an. Nicht abgedeckt sind lediglich bei in der Schweiz beheimateten Fonds die im Inland anfallenden Gebühren sowie ausländische Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen.
Für Luxemburger Fonds schließt die All-in-Fee einzig die durch Drittbanken und Broker belasteten Courtagen und Gebühren sowie allfällige Steuern und Abgaben aus.
Diese Gebühr (Fee = Gebühr) deckt sämtliche im Zusammenhang mit der Fondsleitung und der Verwaltung der Anlagen anfallenden Kosten ab.
Darin eingeschlossen sind insbesondere sämtliche Aufwendungen für Kauf, Verkauf und Verwahrung der Wertpapiere sowie alle sonstigen Kosten. Ausgenommen sind lediglich die Stempelabgaben und ausländische Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen.

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