Aktienfonds – Die Besteuerung von Aktienfonds im Überblick

Da Aktienfonds die Gelder ihrer Kunden vorwiegend in Aktien anlegen, erzielen sie Einkünfte aus Dividendenerträgen sowie Kursgewinnen. Dividenden werden von den Aktiengesellschaften jedes Jahr abhängig ihres Gewinnes an die Anleger ausgeschüttet. Diese Erträge werden von der Fondsgesellschaft gesammelt und entweder einmal pro Jahr an die Anleger ausgeschüttet oder thesauriert, also im Fondsvermögen wieder angelegt.

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Beide Ausschüttungsvarianten sind zu versteuern. Sie können allerdings auf den vorhandenen Freistellungsauftrag angerechnet werden. Ist kein Freistellungsauftrag vorhanden bzw. ist dieser bereits ausgeschöpft, müssen die Ausschüttungen als Einnahmen aus Kapitalvermögen mit 30% Zinsabschlagssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag versteuert werden.

Hierbei ergibt sich jedoch ein Vorteil, denn Dividenden werden mit dem Halbeinkünfteverfahren versteuert. Dies bedeutet, dass nur die Hälfte des Ertrages auf den Freistellungsauftrag angerechnet wird bzw. versteuert werden muss. Das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden kommt jedoch nur bei inländischen Investmentfonds zum Ansatz. Ausländische Fonds hingegen müssen die erzielten Dividenden komplett versteuern.

Wie viel ein Aktienfonds Ausschüttungen erzielt, ist abhängig von seiner Anlagestruktur. So gibt es Aktienfonds, die eine hohe Dividendenrendite von ca. 4% p.a. anstreben und so entsprechend hohe steuerpflichtige Erträge aufweisen. Andere Fonds hingegen erzielen lediglich eine Dividendenrendite von 2-3% p.a.

Deutlich wichtiger als die Ausschüttungen sind bei Aktienfonds ohnehin die Veräußerungsgewinne, die auch Spekulationsgewinne genannt werden. Sie stellen die Differenz aus Kauf und Verkauf eines Fondsanteils dar. Derzeit gilt, dass Veräußerungsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden können, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf des Fondsanteils mehr als ein Jahr vergangen ist.

Wurden unterjährig solche Spekulationsgewinne erzielt, sind diese bis zu einem Freibetrag von 512 Euro pro Person ebenfalls steuerfrei. Gewinne, die diesen Betrag übersteigen, müssen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Aus diesem Grund kann nicht pauschal angegeben werden, wie viel bei einem Aktienfonds Steuern berechnet werden. Natürlich ist es auch möglich, Gewinne und Verluste aus Fondsanlagen eines Jahres miteinander zu verrechnen. Steuerpflichtig ist somit nur die Differenz.

Spekulationsgewinne erzielt jedoch nicht nur der Anleger bei Verkauf des Fonds, sondern auch der Fondsmanager kann durch Umschichtungen innerhalb des Fonds Kursgewinne erzielen. Diese sind jedoch auf Fondsebene komplett steuerfrei.

Aktienfonds – Steuer und die Besteuerung von Aktienfonds seit dem 01.01.2009 im Überblick

Seit dem Jahr 2009 ergab sich allerdings eine Änderung bei der Besteuerung von Aktienfonds. So werden ab diesem Zeitpunkt Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne nicht mehr unterschieden und pauschal mit 25% versteuert. Dieser Steuerabzug erfolgt direkt von der Bank, eine Angabe über die Einkommenssteuererklärung ist dann nicht mehr nötig. Weiterhin entfallen das Halbeinkünfteverfahren, die Spekulationsfrist sowie die Steuerfreiheit auf Kursgewinne innerhalb des Aktienfonds.