Aufgaben der Fondsgesellschaft
Die Aufgabe einer Fondsgesellschaft besteht darin das Sondervermögen, also den Fonds derart zu verwalten, dass ein Wertzuwachs erreicht wird.
Eine Fondsgesellschaft sammelt Anlegergelder in einem Sondervermögen, mit dem Ziel am Kapitalmarkt einen Wertzuwachs zu erwirtschaften. Dabei muss die Fondsgesellschaft Sorge tragen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die vertraglichen Anlagegrundsätze, welche im Fondsprospekt dargelegt werden, eingehalten werden.
Eine Fondsgesellschaft kann gleichzeitig mehrere Fonds auflegen, diese müssen getrennt von einander geführt werden und durch unterschiedliche Bezeichnungen unterschieden werden können. Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet dem Anleger auf Wunsch einen datierten Verkaufsprospekt einschließlich Vertragsbedingungen sowie den jüngsten (jährlichen) Rechenschaftsbericht zur Verfügung zu stellen.
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