Basisrente Steuer
Basisrente – Steuer, Steuervorteile und die wesentlichen Informationen zur Basisrente
Die Vorteile der Basisrente liegen klar auf der Hand: Wer sich in der heutigen Zeit, in der die Sozialsysteme nicht mehr greifen, nicht selber um eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter kümmert, wird auf finanzielle Engpässe zusteuern. Umso öfter wird aber auch die Frage gestellt, wie Basisrente und Steuer zusammen passen. Gerade Selbstständige und Freiberufler wollen diese Frage beantwortet haben, da die Basisrente oft die einzige Möglichkeit darstellt, steuerbegünstigt Vorsorge zu betreiben.
Basisrente – Steuervorteile in der Ansparphase nutzen und profitieren
In der Ansparphase bietet die Rürup Basisrente enorme steuerliche Erleichterungen und im Jahr 2005 trug die sogenannte nachgelagerte Besteuerung dazu bei, das System der Altersvorsorge zu vervollständigen.
So soll ab dem Jahr 2025 die Regelung gelten, dass die in die Rürup Rente eingezahlten Rürup-Rente Beträge komplett von der Steuer freigestellt werden sollen. Ab 2040 gilt dann, dass die ausgezahlten Renten voll der Steuer unterliegen.
Bis zu diesen festgesetzten Stichtagen steigen die von der Steuer absetzbaren Beträge seit 2005 von 60 Prozent und der jeweilige Besteuerungsanteil von 50 Prozent an. Basisrente und Steuer zusammen genommen lassen demnach dieses Modell, das von der Rürup- Kommission aus der Taufe gehoben wurde, als attraktive Chance für eine zusätzliche Absicherung im Ruhestand darstellen.
Wer die Vorteile nutzen will, kann jedoch nicht früher als vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Genuss dieser Rente kommen; es sei denn, der Versicherte hat sich für einen Mix aus der Basisrente und einer Berufsunfähigkeitsversicherung entschlossen.
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Beim Rürup-Rente-Vergleich sollten Sie nicht nur die in Aussicht gestellte Rente als Entscheidungskriterium wählen. Viele weitere Kriterien, wie z. B. die Flexibilität sollten berücksichtigt werden.