Abgeltungssteuer Stichtag – 01.01.2009
Seit Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform 2008 durch die Bundesregierung stand fest, dass der Abgeltungssteuer Stichtag am 01. Januar 2009 erfolgen sollte. Ab diesem Zeitpunkt ersetzte die neue Quellensteuer die bisherigen Regelungen zur Versteuerung von Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen.
Aufgrund der Übergangsregelungen, die dem Steuerpflichtigen teilweise Möglichkeiten zu letztmaligen Aktivitäten zum Einsparen von Steuern einräumten, stellte der Abgeltungssteuer Stichtag ebenfalls ein wichtiges Datum in Bezug auf die Anlagestrategie im Jahr 2008 dar.
So können Kursgewinne aus Kapitalanlagen, deren Werte vor dem Stichtag angeschafft und die für mindestens ein Jahr gehalten werden, letztmalig steuerfrei vereinnahmt werden. Der Abgeltungssteuer Stichtag muss hierzu allerdings exakt berücksichtigt werden. Erfolgt der Ankauf nach dem Datum, so gilt die neue Quellensteuer, mit einem pauschalen Steuersatz von 25%, unabhängig von dem individuellen Steuersatz, vollumfänglich.
Von privaten Anlegern fordert das neue Steuerrecht eine Neuorganisation der persönlichen Vermögensverhältnisse und Anlagestrategien. Langfristige Werte, bevorzugt innerhalb von Dachfonds und geschlossenen Fonds werden künftig am Ehesten dazu geeignet sein, die Abgeltungssteuer, auch nach dem Stichtag, in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
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Andernfalls kann die Abgeltungssteuer dazu führen, dass Anlageformen, die bislang als renditestark und steuersparend gegolten haben, innerhalb des Portfolios wesentlich geringere Gesamterträge erwirtschaften, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
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Langfristige Anleger, die vor allem Einmalanlagen tätigen, können mit einer wertpapier- oder fondsgebundenen Lebensversicherung Abgeltungssteuerzahlungen vermeiden. Häufig ist die indirekte Anlage über eine solche Police nach Steuern attraktiver als eine Direktanlage.
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