Abgeltungssteuer Stichtag – 01.01.2009

Seit Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform 2008 durch die Bundesregierung stand fest, dass der Abgeltungssteuer Stichtag am 01. Januar 2009 erfolgen sollte. Ab diesem Zeitpunkt ersetzte die neue Quellensteuer die bisherigen Regelungen zur Versteuerung von Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen.

Aufgrund der Übergangsregelungen, die dem Steuerpflichtigen teilweise Möglichkeiten zu letztmaligen Aktivitäten zum Einsparen von Steuern einräumten, stellte der Abgeltungssteuer Stichtag ebenfalls ein wichtiges Datum in Bezug auf die Anlagestrategie im Jahr 2008 dar.

So können Kursgewinne aus Kapitalanlagen, deren Werte vor dem Stichtag angeschafft und die für mindestens ein Jahr gehalten werden, letztmalig steuerfrei vereinnahmt werden. Der Abgeltungssteuer Stichtag muss hierzu allerdings exakt berücksichtigt werden. Erfolgt der Ankauf nach dem Datum, so gilt die neue Quellensteuer, mit einem pauschalen Steuersatz von 25%, unabhängig von dem individuellen Steuersatz, vollumfänglich.

Ab dem Abgeltungssteuer Stichtag gelten somit ebenfalls das Abgeltungssteuer Halbeinkünfteverfahren und die bisherige Spekulationsfrist als abgelöst. War es in der Vergangenheit lediglich erforderlich, die Hälfte der Einkünfte aus Kapitalerträgen innerhalb der Einkommenssteuererklärung anzugeben, so wird die neue Abgeltungssteuer ab Stichtag auf den vollen Satz entsprechender Einnahmen angerechnet. Die bisherige Spekulationsfrist schützte bisher langfristige Kapitalanlagen vor Zugriffen durch das Finanzamt. Auch diese Regelung gilt ab dem 01.01.2009 nicht mehr.

Von privaten Anlegern fordert das neue Steuerrecht eine Neuorganisation der persönlichen Vermögensverhältnisse und Anlagestrategien. Langfristige Werte, bevorzugt innerhalb von Dachfonds und geschlossenen Fonds werden künftig am Ehesten dazu geeignet sein, die Abgeltungssteuer, auch nach dem Stichtag, in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Erwerben Sie Aktien, Aktienfonds oder Investmentfonds vor dem Abgeltungssteuer Stichtag 01.01.2009 und kommen Sie so in den Genuss der Übergangsregelungen für Kapitalerträge.

Weiterführende Informationen:

Fonds analysieren & auswählen: Fonds-Informationen
Gewinner & Verlierer der Abgeltungssteuer: Abgeltungssteuer-Test

Die Investition in die richtigen Anlageprodukte kann zu einer Eindämmung der Abgeltungssteuer Zahlungen führen. Speziell Dachfonds eignen sich als Anlageprodukt bestens zur Abgeltungssteuer Vermeidung. Informationen rund um das Thema „Abgeltungssteuer & Dachfonds“ finden Sie hier:

Dachfonds profitieren von der Abgeltungssteuer: Abgeltungssteuer & Dachfonds
Für Großanleger interessant: Spezialfonds

Andernfalls kann die Abgeltungssteuer dazu führen, dass Anlageformen, die bislang als renditestark und steuersparend gegolten haben, innerhalb des Portfolios wesentlich geringere Gesamterträge erwirtschaften, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Es empfiehlt sich daher für Neukäufe ab 2009 nicht das bisherige “abgeltungssteuerfreie” Depot zu nutzen, sondern ein neues zu eröffnen.

Detailerklärung: First-in-First-Out-Prinzip
Gewinner & Verlierer der Abgeltungssteuer: Abgeltungssteuer-Test

Auch nach Einführung der Abgeltungssteuer gibt es Möglichkeiten diese einzusparen.

Langfristige Anleger, die vor allem Einmalanlagen tätigen, können mit einer wertpapier- oder fondsgebundenen Lebensversicherung Abgeltungssteuerzahlungen vermeiden. Häufig ist die indirekte Anlage über eine solche Police nach Steuern attraktiver als eine Direktanlage.

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