Erläuterungen und Änderung zum Halbeinkünfteverfahren
Unter dem Halbeinkünfteverfahren versteht man ein Verfahren, alle Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuerlich zu entlasten. Bis 2009 galt das Halbeinkünfteverfahren für alle Einnahmen aus ausländischen und inländischen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Sinn des Halbeinkünfteverfahrens (kurz: HEV) war es, im Hinblick auf die anrechenbare Körperschaftssteuer die daraus erwachsenen finanziellen Nachteile für deutsche Aktionäre auszugleichen. Des Weiteren umfasste das Halbeinkünfteverfahren auch Dividenden.
Als 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft tratt, wurde das Halbeinkünfteverfahren abgelöst. Die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens erhitzte weitestgehend die Gemüter, da es fast nur Verlierer auf Anlegerseite gab. Beispielsweise bei Veräußerungsgewinnen aus Aktien und den daraus resultierenden Dividenden heißt das, dass nun auf den vollen Spekulationsgewinn Steuern gezahlt werden müssen. Nach altem Steuerrecht wurde innerhalb der Spekulationsfrist lediglich die Hälfte des Gewinnes besteuert.
Bruttodividende | 1.000 Euro |
Bardividende (Bruttodividende abzüglich Körperschaftssteuer) | 750 Euro |
Zu versteuerndes Dividendeneinkommen (50% der Bardividende) | 375 Euro |
Auf die Dividende entfallende Einkommensteuer (40%) | 150 Euro |
einbehaltene Kapitalertragsteuer (20% von 750) | 150 Euro |
Steuererstattung (zu viel gezahlte Steuern) | 0 Euro |
Dividendeneinkommen nach Steuern | 600 Euro |
Hoffnungsschimmer durch Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
Die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens könnte sich bei genauerer Betrachtung auch positiv auswirken: Denn durch die 2008 beschlossene Senkung der Körperschaftssteuer für Unternehmen auf 15% (von 25%) und vorausgesetzt, dass aufgrund dieser Reform ein anstieg gezahlter Dividenden einhergeht, besteht die Möglichkeit eine höhere Nettodividende an den Anleger fließt.
Unser Tipp: Entscheiden Sie sich für Ihre persönliche Strategie zur Reduzierung Ihrer Abgeltungssteuer-Abgabenlast.