Abgeltungssteuer geschlossene Fonds
Die Abgeltungssteuer auf geschlossene Fonds, vor allem wenn diese thesaurierend arbeiten, stellt sich für den Anleger positiver dar, als wenn es sich um Anlageformen handelt, die Zwischengewinne, in Form von Zinsen und Dividenden, ausschütten. Bei der genannten Form verbleiben solche Beträge im Fondsvermögen und werden unmittelbar erneut investiert.
So steigt der Bestandswert der Anlage stetig, ohne dass auf Transaktionsebene Abgeltungssteuer fällig wird. In welcher Weise aber trifft die Abgeltungssteuer geschlossene Fonds während der Übergangszeit im Jahr 2008 und was sind die hiervon bedingten Konsequenzen für den privaten Anleger?
Der Gesetzgeber sieht eine Übergangsregelung vor, die im Zusammenhang mit den Vorteilen geschlossener Fonds eine positive steuerliche Situation hervorbringt. Werden entsprechende Anteile noch vor dem 01.01.2009 angeschafft und beträgt die Haltezeit zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr, so fällt auf die realisierten Gewinne letztmalig keine Abgeltungssteuer an.
Hiermit soll Anlegern die Möglichkeit gewährt werden, in Hinblick auf das neue Steuerrecht, das vorhandene Portfolio zu optimieren. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Fonds ohne Zwischenausschüttung, abgeschlossen vor dem Stichtag und entsprechend lange gehalten, sich gleich zweifach steuermindernd auswirkt. Zinsen und Dividenden erhöhen die Einlage, da sie im Fonds verbleiben und verhalten sich insofern steuerneutral.
Bei endgültigem Verkauf, hier realisieren sich nun die im Fonds verbliebenen Werte, erfolgt keine Betrachtung nach Abgeltungssteuer, so dass sowohl der Gesamtkursgewinn, als auch die Zwischenerlöse keine Abgeltungssteuer auf geschlossene Fonds mit sich bringen.
Damit ist diese Anlageform sowohl für den Übergangszeitraum, als auch im Rahmen einer neuen, langfristigen Strategie sinnvoll. Nach Möglichkeit sollten die Anteile dabei so lange wie möglich gehalten werden, da ein Verkauf, mit anschließender Neuanschaffung in jedem Fall vollumfänglich mit Abgeltungssteuer belastet sein wird.
Weitere Formen geschlossener Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer ab 2009
Im Bereich der geschlossenen Fonds sollte zwischen den verschiedenen Bereichen unterschieden werden. Informieren Sie sich daher detailliert über das Porträt jeder einzelnen Anlageklasse für geschlossene Fonds:
- Private Equity Fonds und Abgeltungssteuer: Abgeltungssteuer & Private Equity Fonds
- Abgeltungssteuer und Immobilienfonds: Abgeltungssteuer & Immobilienfonds
- Schiffonds und Abgeltungssteuer: Abgeltungssteuer & Schiffsbeteiligungen