Private Equity Fonds im Spiegel der Abgeltungssteuer
Bei Venture Capital und Private Equity Fonds beteiligen sich Investoren am Eigenkapital wachstumsstarker Unternehmen, um im Gegenzug an deren wirtschaftlichem Erfolg zu partizipieren. Private Equity ist die Investition in Unternehmen, die einen Bedarf an Eigenkapital haben. Diese Art der Investition ist stark mit dem Gründergedanken verbunden.
Die Zugabe von Eigenkapital unterstützt heute Unternehmen in den verschiedensten Phasen ihrer Gründung, ihrer Expansion, ihrer Internationalisierung, der Ausgliederung von Unternehmensteilen, der Übernahme durch das eigene Management und vielen weiteren Phasen, in denen Bedarf an Eigenkapital besteht.
Gerade in Zeiten, in denen Banken nur sehr schleppend Finanzmittel für Unternehmen zur Verfügung stellen, wird dieser Bereich immer wichtiger und auch immer rentabler für die Investoren. Die Grafik zeigt, wie dieser Bereich von Unternehmen eingeschätzt wird.
Die Beteiligung an einen Private Equity-/Venture Capital-Fonds ist aufgrund des vermögensverwaltenden Charakters der Beteiligung in der Regel steuerfrei.
Besteuerung von Private-Equity-Fonds bis zum 31.12.2008
Unter Private Equity Erträgen versteht man Veräußerungsgewinne aus vermögensverwaltenden Fonds.
Anleger müssen diese Erträge je nach Grenzsteuersatz mit 15 bis 45% versteuern, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Papiere weniger als ein Jahr liegt und die Freigrenze von € 512,- aus privaten Veräußerungsgewinnen erreicht ist. Gewinne für Papiere die nach einem Jahr verkauft werden, sind steuerfrei.
Demgegenüber müssen Veräußerungsgewinne aus gewerblichen Fonds, die auf Firmenbeteiligungen setzen, als gewerbliche Einkünfte versteuert werden.
Abgeltungssteuer auf Private Equity Fonds seit dem 01.01.2009
Seit 2009 gilt nun schon die Abgeltungssteuer für Private Equity Fonds: Mit Einführung der Abgeltungssteuer auf Private Equity Fonds werden alle Veräußerungsgewinne aus vermögensverwaltenden Fonds voll versteuert. Dies bedeutet für Anleger eine Versteuerung von 25%. Veräußerungsgewinne aus gewerblichen Fonds werden wie vor Einführung der Abgeltungssteuer besteuert.
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