Abgeltungssteuer – Aktienfonds und die Besteuerung seit dem 01.01.2009
Ab dem 01.01.2009 müssen Kapitalerträge nach der neuen Abgeltungssteuer versteuert werden. Somit erfasst die Abgeltungssteuer Aktienfonds ebenso wie andere Wertpapieranlagen. Vereinfacht kann gesagt werden, dass seit Januar 2009 die unterschiedliche Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinnen entfällt. Seit dem gilt ein einheitlicher Steuersatz von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Zwar sind nahezu alle Kapitalanlagen von der Steueränderung betroffen, allerdings sind die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Aktienfonds enorm. Davon betroffen sind u.a. die Ausschüttungen der Fonds, welche aus Dividenden der Aktiengesellschaften erzielt werden, in die das Fondsmanagement das Sondervermögen angelegt hat.
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Auch Veräußerungsgewinne, die während des Jahres erzielt wurden, waren nicht vollständig steuerpflichtig, hier galt ein Freibetrag von 512 Euro pro Person. Sowohl die Spekulationsfrist wie auch der Freibetrag für Kursgewinne entfallen ab 2009.
Somit müssen Anleger diese ebenfalls mit 25% versteuern. Dies betrifft in erster Linie Kunden, die eine langfristige Fondsanlage favorisieren und Aktienfonds zur Altersvorsorge nutzen wollen. Um eine Übergangsfrist einzuräumen wurden Fondsanteile, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, noch nach altem Recht besteuert. Aktienfonds sind jedoch noch von einer weiteren Änderung betroffen.
Anleger haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Ausschüttungen auf ihr Freistellungsvolumen anzurechnen. Ist dieses nicht ausreichend, werden die Steuern von der Bank berechnet, einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt.
In weitaus größerem Maße betrifft die Abgeltungssteuer Aktienfonds bei den Kursgewinnen. So schützte bisher die Spekulationsfrist Aktienfonds vor deren Besteuerung. Hierbei waren für Anleger, die ihre Fondsanteile mehr als ein Jahr im Depot hatte, die Gewinne komplett steuerfrei.
Nur so kann sich ein Aktienfonds auf Marktgegebenheiten einstellen, um höchst mögliche Gewinne zu erzielen. Auch wenn ein Aktienfonds vor dem 31.12.2008 erworben wurde, ist er nicht von der Besteuerung innerhalb des Fonds befreit. Er wahrt sich lediglich die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne bei Verkauf durch den Anleger.