Aktienfonds – Spekulationsfrist

Anleger, die in Aktien oder Aktienfonds investieren, tun dies in erster Linie in Erwartung hoher Kursgewinne. Kurs- oder Veräußerungsgewinne gehören jedoch zu den Einkünften und mussten daher in vollem Umfang versteuert werden.

Um jedoch langfristig orientierte Anleger, die Aktienfonds zum Beispiel für ihre Altersvorsorge nutzen wollten zu bevorzugen, wurde die Spekulationsfrist eingeführt. Anleger, die nur auf kurzfristige Gewinnerzielung aus sind, wurden weitehin mit Steuern belegt.

Die Aktienfonds Spekulationsfrist betrug in Deutschland 12 Monate. Sofern zwischen dem Kauf und dem Verkauf eines Fondsanteils oder einer Aktie mehr als diese 12 Monate vergangen sind, konnte der Kursgewinn komplett steuerfrei erzielt werden.

Doch auch wer unterjährig Kursgewinne erzielte, musste diese noch nicht voll versteuern, denn jedem Anleger in Deutschland stand eine Freigrenze von 512 Euro zur Verfügung. Nur Kursgewinne, die diesen Betrag überstiegen, mussten in der persönlichen Einkommenssteuererklärung vom Anleger selbst angegeben und mit dem eigenen Steuersatz versteuert werden.

Dieses Vorgehen unterschied sich somit von der Besteuerung bei Zinserträgen, denn hier wurden die Steuern direkt von der Bank berechnet und ans Finanzamt abgeführt. Erzielt der Fonds durch den Kauf oder Verkauf einer Aktie Kursgewinne, sind diese in jedem Fall steuerfrei, unabhängig der Haltefrist. Dies erhöhte die Rendite und somit die Attraktivität von Aktienfonds.

Durch die Aktienfonds Spekulationsfrist waren Aktienfonds vor allem für Anleger interessant, die ihre Fondsanteile langfristig halten wollen.

Spekulationsfrist seit 2009 abgeschafft

Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Januar 2009 ergab sich jedoch eine wesentliche Änderung: Die Spekulationsfrist wurde abgeschafft und auch die Freigrenze gibt es seit dem nicht mehr. Somit müssen alle Kursgewinne, die bei Aktienfonds erzielt werden, mit 25% Kapitalertragssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag versteuert werden.

Weiterhin müssen sogar auf Fondsebene erzielte Kursgewinne versteuert werden. Beide Regelungen bringen vor allem für Anleger, die Aktienfonds zur Altersvorsorge nutzen, einen herben Renditeeinbruch.

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