Definition: Zwischengewinn
Investmentfonds lassen sich bezüglich der Gewinnausschüttung & Zwischengewinne in zwei Gruppen teilen: thesaurierende und ausschüttende. Im zweiten Fall erhält der Anteilseigner zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zinsen und Zinseszinsen als Geldgewinn ausbezahlt. Die thesaurierende Gewinnausschüttung meint dabei, dass diese Gewinne sofort wieder angelegt und dem Anteil an der Anlage zugerechnet werden. Für die Besteuerung wird bei in Deutschland aufgelegten thesaurierenden Fonds fiktiv angenommen, dass die Gewinne tatsächlich an den Anleger geflossen sind und analog zu ausschüttenden Fonds besteuert.
Was ist der Zwischengewinn bei Investmentfonds
Der Ertragsteil der sich aus Zinsen und Zinsausschüttungen ergibt, wird dabei als Zwischengewinn bezeichnet. Dieser Ertragsanteil ist in dem Anteilspreis des Investmentanteils bereits enthalten.
Zum Tragen kommt dieser Zwischengewinn dann, wenn die Fondsanteil vor Ablauf der Ausschüttungsfrist verkauft oder erworben werden. Erfolgt ein Verkauf der jeweiligen Fondsanteile innerhalb des Geschäftsjahres werden die bis dahin erworbenen Zinsen und Zinseszinsen mit den Erträgen aus den Anteilen ausbezahlt und müssen dann versteuert werden. Kaufen dagegen Anleger vor Ablauf des Geschäftsjahres Fondsanteile müssen auch die bis dahin angefallenen Zinsen mitbezahlt werden. Diese können steuerlich negativ geltend gemacht werden. Die Zinsen selbst werden von den Geldinstituten börsentäglich bekannt gegeben.
Fonds kaufen ohne Ausgabeaufschlag!
Bei inländischen Fonds wird die so genannte Zinsabschlagssteuer auf Zwischengewinne, die 30% zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der evtl. fälligen Kirchensteuer beträgt, direkt von der Bank an die Finanzbehörden weitergegeben. Für ausländische Fonds, die die Steuer nicht direkt abführen und möglicherweise keine Zwischengewinne bekannt geben, werden die Zwischengewinne in Höhe von 20% pauschal festgelegt.
Diese müssen zweitens in der Steuererklärung des Jahres, in dem sie zugeflossen sind, angegeben sein und werden vom Fiskus mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Sie sind unter der Rubrik Einkünfte aus Kapitalvermögen Anhand dieser Angaben, die den Steuerbescheinigungen und den Jahresberichten der Kapitalanlagegesellschaften zu finden sind, errechnet das Finanzamt den endgültigen Steuersatz.
Diese Praxis wird sich mit der neuen Abgeltungssteuer, die am 01.01.2009 in Kraft tritt, ändern. Zinsen aus Kapitalerträgen unterliegen dann komplett der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus dem Solidaritätszuschlag oder dem persönlichen Steuersatz. Über Fondsvermittlung24.de können Sie über 9.500 Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag kaufen. Mehr zum rabattierten Fondskauf.