Thesaurierende Aktienfonds

Aktienfonds erzielen ihre Rendite sowohl aus Kursgewinnen wie auch aus Ausschüttungen. Letztere werden durch die Zahlung von Dividenden der Aktien, die im Portfolio vorhanden sind, erreicht. Je nachdem, welche Aktien im Fonds enthalten sind, liegt die Dividendenrendite bei 2 bis 4% pro Jahr.

Für die Behandlung der Ausschüttungen gibt es im Prinzip zwei verschiedene Wege. So kann sie entweder am Ende eines Geschäftsjahres an die Anleger ausgezahlt oder aber wieder im Fonds angelegt werden. Entscheidet sich das Fondsmanagement für die Wiederanlage der Erträge im Fonds, spricht man von Thesaurierung.

Thesaurierende Aktienfonds sind vor allem für Menschen interessant, die keine regelmäßigen Erträge aus dem Fonds erzielen wollen, sondern diesen zum Beispiel langfristig für die Altersvorsorge nutzen. In diesem Fall wird durch die Thesaurierung ein Zinseszinseffekt erzielt, der eine höhere Rendite zur Folge hat.

Bei Kunden, die ihr Depot von der Kapitalanlagegesellschaft selbst verwalten lassen, werden die Erträge auch im Fall der Ausschüttung wieder angelegt und so als thesaurierende Fonds behandelt, da meist kein Gegenkonto vorhanden ist.

Steuerlich gesehen besteht aktuell kein Unterschied zwischen ausschüttendem und thesaurierendem Fonds. Beide müssen ihre Gewinnanteile ausweisen und als solche versteuern. Bei thesaurierenden Fonds erhalten Kunden, deren Freistellungsauftrag für die Ausschüttungen ausreichend ist, die berechnete Steuer auf ein Gegenkonto gutgeschrieben.

Eine Ausnahme bilden jedoch ausländische thesaurierende Fonds, denn sie müssen die Erträge, die im Fonds wieder angelegt werden, erst beim Verkauf der Fondsanteile versteuern, was zu einem Steuerstundungseffekt führt. Solche Fonds eignen sich zum Beispiel für Anleger, die zum Verkaufszeitpunkt einen geringeren Steuersatz ausweisen, etwa weil sie dann im Rentenalter sind. Mit Einführung der Abgeltungssteuer am 01.01.2009 änderte sich auch die Besteuerung von Investmentfonds. Seit diesem Zeitpunkt wird strikt zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Aktienfonds unterschieden. Ab 2009 sind die Erträge beider Fondsarten, unabhängig ob ausländisch oder inländisch, immer steuerpflichtig. Zudem müssen Anleger beachten, dass bei thesaurierenden Fonds weiterhin das Zuflussprinzip angewendet wird, wodurch sie von der Abgeltungssteuer doppelt erfasst werden.

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