Verwaltungsgebühr bei Fonds

Die Verwaltungsgebühr wird als jährliche, prozentuale Vergütung direkt aus dem Fondsvermögen entnommen. Die Verwaltungsgebühr (oder auch Management Gebühr) wird zur Deckung der laufenden Kosten für Personal, technisches Management und Erfüllung Dokumentationspflichten fortlaufend aus dem Fondsvermögen entnommen.

Anleger bemerken von dem Abzug der Verwaltungskosten (ca. 0,3% bis 1,2% jährlich) meist wenig, da diese anteilig und monatlich von der Wertentwicklung abgezogen werden und somit nur eine verlangsamte Wertentwicklung verursachen.

Die Verwaltungsgebühr dient ausdrücklich nicht zur Deckung der Vertriebskosten – hierfür wird ein Ausgabeaufschlag zusätzlich erhoben.