Versteuerung – Aktienfonds und die bisherige Besteuerung von Aktienfonds
Bei der Versteuerung von Aktienfonds wird in zwei verschiedenen Erträgnisformen unterschieden. Diese werden zudem unterschiedlich besteuert, wodurch es nicht möglich ist, bei Aktienfonds Steuern pauschal zu ermitteln. So erzielen Aktienfonds zum einen Ausschüttungen, die durch die Dividendenzahlungen der Aktienwerte innerhalb des Fonds entstehen. Sie werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt.
Dividenden nehmen in der Besteuerung von Kapitalvermögen jedoch eine Sonderstellung ein. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden werden sie nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Somit ist nur die Hälfte der Dividende steuerpflichtig.
Allerdings können die Dividenden nicht bei allen Fonds nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden, denn dies ist nur bei inländischen Fonds möglich. Bei ausländischen Fonds ist der komplette Dividendenbetrag steuerpflichtig.
Für die Einnahmen aus Kapitalvermögen steht jedem Bürger in Deutschland ein Freistellungsvolumen in Höhe von 801 Euro zur Verfügung. Ausschüttungen, die diesen Betrag nicht übersteigen, können steuerfrei vereinnahmt werden.
Aus diesem Grund sollten Anleger, deren Freistellungsvolumen kaum für ihre Anlagen ausreicht, Fonds mit nur geringer Ausschüttung wählen. Die Geldanlage Aktienfonds ist jedoch nicht wegen ihrer Ausschüttungen, sondern vor allem wegen der möglichen Kursgewinne interessant. Diese stellen somit auch den größten Ertragsanteil dar.
Kursgewinne Versteuerung
Kursgewinne werden erzielt, wenn der Kaufkurs eines Aktienfonds unter dem Kurs bei Verkauf des Fondsanteils liegt. Die Differenz aus Kauf und Verkauf ist der Gewinn. Kursgewinne, die auch Spekulationsgewinne genannt werden, sind bisher nach einer Haltedauer der Papiere von wenigstens einem Jahr (Spekulationsfrist). Somit macht die Spekulationsfrist Aktienfonds besonders interessant, vor allem für Menschen mit wenig freiem Freistellungsvolumen.
Werden Kursgewinne innerhalb des Jahres erzielt, gilt ein Freibetrag von 512 Euro pro Person, Ehepaare können das Doppelte geltend machen. Bis zu diesem Betrag können die Veräußerungsgewinne also auch steuerfrei erzielt werden, wenn weniger als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf vergangen ist.
Erst wenn der Kursgewinn den Freibetrag übersteigt, ist er in Höhe des übersteigenden Betrages steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer wird nach dem persönlichen Steuersatz ermittelt. Anders als die Steuern auf Dividenden, die direkt von der Bank vereinnahmt und ans Finanzamt abgeführt werden, müssen Spekulationsgewinne im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert werden.
Eine Verrechnung von erzieltem Gewinn und Verlust ist ebenfalls über die Einkommenssteuererklärung möglich. Wenn durch Aktivitäten des Fondsmanagers (Kauf oder Verkauf einer Aktie) Kursgewinne erzielt werden, sind diese in jedem Fall steuerfrei. Die Aktienfonds Steuer entfällt in diesem Punkt also.
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