Steuerreform Abgeltungssteuer: Eine neue Steuerpraxis hat Einzug gehalten
Fragten sich deutsche Anleger noch vor einigen Jahren, was eine künftige Steuerreform Abgeltungssteuer mit sich bringen würde, so besteht seit Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform 2008 Klarheit über diesen Punkt. Im Zuge der Steuerreform wird die Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne angewandt, was zu vielen Veränderungen in Bezug auf die Betrachtung privater Anlagestrategien nach wie vor führt.
Deutschland passte sich 2009 mit dieser Steuerneuregelung an die allgemeine europäische Steuerpraxis an und belegt sogar im europäischen Vergleich mit bis zu 28% Abgeltungssteuer einen der Spitzenplätze in Bezug auf die Höhe der Abgabe. Die Abgeltungssteuer ist eine reine Quellensteuer, was bedeutet, dass die steuerliche Abgabe exakt an der Stelle und zu dem Zeitpunkt erfolgt, an denen es zu einer Einnahme kommt.
Innerhalb der Abwicklung bedeutet dies, dass Banken und Geldinstitute nach Inkrafttreten der Steuerreform die Abgeltungssteuer direkt an den Fiskus abführen. Hiermit ist die Steuerpflicht dem Staat gegenüber abgegolten, eine Erwähnung der Umsätze innerhalb der Einkommenssteuererklärung findet nicht statt.
Der Gesetzgeber räumte während des Jahres 2008 den Steuerpflichtigen eine Übergangsregelung ein, die zu interessanten Steueroptionen führen kann. Erfolgte der Einstieg in eine langfristige Anlage noch vor dem 01.01.2009 und vergeht zwischen Ankauf und Verkauf mindestens ein Jahr, so wird trotz Steuerreform keine Abgeltungssteuer ausgelöst.
Abgeltungssteuer umgehen – Der Abgeltungssteuer Depotübertrag zur Abgeltungssteuer Vermeidung
Sehr einfach können Gewinne und Verluste verrechnet werden, wenn alle Wertpapiere in einem Depot liegen. Es empfiehlt sich daher bei verschiedenen Banken geführte Depots zusammenzulegen. Zudem spart man mit einem Depotübertrag Depotgebühren und erhält eine bessere Übersicht über seine getätigten Anlagen.