Abgeltungssteuer – Zinsen und die Abgeltungssteuer
Im eigentlichen Sinn stellen Zinsen das Entgelt für etwas Geliehenes dar. Zinsen werden für Kredite, also das Ausleihen von Geld bezahlt, Zinsen werden aber auch für das Ausleihen von Sachgütern (z.B. Miet- oder Pachtzins) fällig.
Zinsen, oder besser deren Höhe bestimmen viele Bereiche des täglichen Lebens. So werden für das Überziehen des Girokontos Zinsen fällig, erwirbt man Wohneigentum und kann dieses nicht direkt bezahlen (was häufig der Fall sein dürfte), müssen Zinsen an den Darlehensgeber bezahlt werden. Wird dieses Wohneigentum nicht selbst genutzt, muss der Mieter wiederum Zinsen zahlen.
Unterschiedliche Gründe für Zinsen haben auch unterschiedliche Auswirkungen auf die eigene Entscheidung für oder gegen Investitionen, das allgemeine Zinsniveau ist häufig eine Entscheidungsgrundlage für Unternehmen oder Investoren für oder gegen eine Investition.
Zinsen, bzw. die Höhe des Zinssatzes ist daher ein Lenkungsinstrument der Zentralbanken, welches je nach gewählter Maßnahme Preisstabilität, Wirtschaftswachstum, Wirtschaftabkühlung oder auch Inflation auslösen kann. So erhöhen Zentralbanken den Zinssatz, wenn Sie die Gefahr einer wirtschaftlichen Überhitzung sehen. Der damit provozierte Effekt: Marktteilnehmer sparen mehr Geld. Hohe Zinsen stellen eine attraktive Geldanlage dar, der Wirtschaft wird somit Investitionskapital entzogen, der Zwang zu steigenden Preisen und weiteren Investitionsmaßnahmen lässt nach.
Die Senkung von Zinsen soll entgegengesetzt wirken. Niedrige Zinsen, machen das Leihen von Geld preiswerter. Investoren benötigen also eine niedrigere Rendite ihrer Investition um trotzdem Gewinne zu erzielen. Nicht immer geht eine solche Taktik auf, Japan befindet sich bereits seit Jahren in einer Phase niedriger Zinsen, ohne, dass es zu nennenswertem wirtschaftlichen Wachstum gekommen wäre. Zinsen stellen einen wichtigen Baustein zur Lenkung einer Wirtschaftszone dar, der aber alleine nicht alle Konjunkturzyklen ausgleichen kann.
Besteuerung von Zinsen vor der Abgeltungssteuer 2009
Vor dem 01.01.2009 wurden Zinsen voll besteuert, das heißt die Anleger mussten für Zinserträge bisher nach dem persönlichen Steuersatz versteuern. Je nach persönlichem Grenzsteuersatz müssen Anleger zwischen 15 und 45 % Steuern zahlen. Hierbei ist es üblicherweise so, dass die kontoführende Bank vorab 30% Zinsabschlagsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Mit der persönlichen Steuererklärung muss dann die Differenz nachversteuert werden bzw. wurde zu viel gezahlte Steuer erstattet. Bis zu 1.421 € bzw. 2.842 € bei Verheirateten Zinseinnahmen können mittels Freistellungsauftrag von der Besteuerung freigestellt werden.
Die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Zinsen seit dem 01.01.2009
Seit dem 01.01.2009 gilt die neue Abgeltungssteuer. Zinsen sind weiterhin voll steuerpflichtig. Der Anleger muss nun bei Zinserträgen 25% Abgeltungssteuer zahlen. Sollte der Grenzsteuersatz unter den 25% der Abgeltungssteuer liegen, so kann die Differenz über die Steuererklärung zurückverlangt werden.
Mehr zum Thema “Mein Steuersatz liegt unter 25%” finden Anleger unter der Rubrik Abgeltungssteuer & Freibetrag.
Zinseinkünfte sind somit im Wege der neuen Abgeltungssteuer für diejenigen steuerlich günstiger, die einen persönlichen Steuersatz von über 25 % haben, da mit Zahlung der Abgeltungssteuer die Steuerschuld voll abgegolten ist.
Anleger können prüfen inwieweit eine Investition in offene Immobilienfonds eine Alternative zu verzinslichen Anlagen darstellen, da die Fondsklasse kaum Wertschwankungen aufweist und teilweise einen hohen Anteil an steuerfreier Rendite erzielen. Mehr zur Besteuerung von offenen Immobilienfonds können sie unter Abgeltungssteuer & offene Immobilienfonds erfahren.